Die Arbeitgeber sprechen von einem unausgeglichenen Paket. Über die generelle Ausrichtung der Reform des Elternschaftsurlaubs war man sich beim letzten Tripartite-Treffen der Regierung mit den Sozialpartnern im April dieses Jahres einig geworden. Gestern nun wurde den Vertretern im „Comité permanent du travail et de l’emploi“ der Entwurf für ein Gesetzesprojekt vorgestellt.
Ergänzt wurde dies durch ein Maßnahmepaket, das die Regierung ebenfalls im Zuge der Reform umsetzen will.
Für Unstimmigkeiten sorgte dabei vor allen Dingen der Sozialurlaub. Einen solchen gibt es bereits beim Staat und im Gesundheitssektor. Beim Staat sind es acht Stunden im Monat. Er kann in Anspruch genommen werden, wenn z.B. ein Familienmitglied zu einem Arztbesuch begleitet werden muss. Hierzu bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung.
Beschränkung
Im Gesundheitssektor hält der SAS-Kollektivvertrag fest, dass der Sozialurlaub bei wichtigen Zwischenfällen wie einem Wohnungsbrand, bei größeren Problemen in Verbindung mit der Schulpflicht eines Kindes oder für Pflege bei Krankheit oder einem Unfall in Anspruch genommen werden kann. Er ist auf 40 Stunden im Jahr beschränkt. Die Arbeitgeber befürchten nun, dass dies im Privatsektor zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Betriebe werden könnte.
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