Durch die Änderungen des entsprechenden Dekrets aus dem Jahre 1809 werde jedoch eine Übergangsphase bis zur völligen Abschaffung der Kirchenfabriken im Jahr 2017 in die Wege geleitet. Und während dieser Zeit könnte es zu Problemen bei einzelnen Kirchenfabriken kommen.
Die französischen Revolutionstruppen hatten sich Luxemburg als Département des Forêts vom 1. Oktober 1795 bis Mitte Februar 1814 einverleibt.
Per kaiserliches Dekret vom 30. Dezember 1809 wurden die Kirchenfabriken geschaffen, die nur die katholische Kirche betrafen. Jede vom Staat anerkannte Pfarrei sollte eine solche bekommen.
Den Kirchenfabriken oblag es, die Kirchen zu unterhalten und zu konservieren sowie die Spenden, Güter und andere gesetzliche Zuwendungen und zusätzliche Gelder von den Gemeinden zu verwalten.
Die Gemeinden müssen laut Dekret für Defizite aufkommen, dem Pfarrer eine Wohnung zur Verfügung stellen oder ein entsprechendes Entgelt und die großen Reparaturen tragen.
Mit dem vorliegenden Gesetz sollen nur die beiden ersten Punkte gestrichen werden. Die Kirchenfabriken wurden in zwei Jurisprudenzen des Staatsrats (2. Dezember 1869 und 13. Juli 1938) als öffentlich-rechtliche Institutionen eingestuft („établissements publics“).
In seinem Gutachten erinnert der Staatsrat daran, dass die Kirchenfabriken laut Dekret vom 30. Dezember 1809 verwaltungstechnisch sowohl der staatlichen als auch der erzbischöflichen Vormundschaft unterstehen. Zudem unterliegen sie laut Gemeindegesetz in verschiedenen Punkten auch der Verwaltungskontrolle der Gemeindeautoritäten.
Finanzielle Auswirkungen
Der Staatsrat stellt anschließend fest, dass die geplanten Änderungen des Dekrets keine finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt haben. Allerdings fragt er sich, wie denn die Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte und auf die der Kirchenfabrik sein werden. Es wäre nützlich gewesen zu wissen, wie hoch die Einsparungen auf Seiten der Gemeinde sein werden.
Bei den Kirchenfabriken hätte sich der Staatsrat gewünscht zu erfahren, wie viele solcher Fabriken es überhaupt wirklich gibt und wie viele davon ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinden eventuell riskieren Probleme zu bekommen. Wobei er sicher genau weiß, dass solche Angaben über die Kirchenfabriken nicht vorliegen, weil diese sich weigern, über ihre Besitzverhältnisse Auskunft zu geben, obwohl sie vom Innenministerium hierzu angehalten worden sind. Das Syndikat der Kirchenfabriken Syfel jedoch ignoriert diese Aufforderung bislang.
Der Staatsrat weist darauf hin, dass die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen einen Übergangscharakter haben. In der Tat ist die Abschaffung der Kirchenfabriken für 2017 geplant. Ihre Aufgaben soll dann ein noch zu schaffender „Fonds de la gestion des édifices religieux du culte catholique“ übernehmen. Dieser Fonds, in den die Mittel der Kirchenfabriken einfließen sollen, wird künftig einzig und alleine für den Unterhalt der Gebäude zuständig sein, die der katholischen Kirche gehören.
Zeitgleich angehen
Vor diesem Hintergrund fragt sich der Staatsrat, ob es überhaupt nützlich ist, bereits jetzt per eigenes Gesetz die beiden Änderungen am Dekret vorzunehmen. Hierdurch würde eine Übergangsphase in die Wege geleitet, in der einerseits die gesetzlichen Mechanismen zur Verhinderung von Defiziten der Kirchenfabriken nicht mehr gelten würden. Andererseits würde es aber den Fonds, der die Fabriken ersetzen soll, noch nicht geben.
Der Staatsrat wirft daher die Frage auf, ob es nicht ratsamer sei, beides, Dekretsänderungen und Abschaffen der Fabriken mit Schaffung des Fonds, zeitgleich anzugehen. Ansonsten riskierten einige der Fabriken vielleicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Allerdings versteht der Staatsrat, dass der gewählte Weg stark politisch motiviert ist.
De Maart
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