Seit mehr als einem Jahr hatten der „Cercle de Coopération“ und das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten verhandelt um im Rahmen des „Zukunftspakets“ der Regierung „eine Konzentration der staatlichen Finanzhilfe für die am wenigsten entwickelten Ländern zu erreichen und gleichzeitig das Niveau der öffentlichen Entwicklungshilfe beizubehalten.“
Beide Parteien haben schlussendlich eine Einigung mit fünf zentralen Punkten erzielt.
Hierzu gehören eine einmalige Kofinanzierung für Rahmenvereinbarungen und für Projekte mit einer einfachen Kofinanzierung.
Zweitens wird die Erstattung der administrativen Kosten von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Diese Obergrenze gilt bereits für die Kosten von 2016 und wird im nächsten Jahr ausbezahlt.
Des Weiten beträgt der Beteiligungssatz für Projekte, welche die am wenigsten entwickelten Länder und die Zielstaaten der luxemburgischen Entwicklungshilfe betreffen, 80 Prozent.
Viertens wird der Kofinanzierungssatz für Projekte welche Länder betreffen, die weder Zielländer sind, noch zu den am wenigsten entwickelten Länder gehören, auf 60 Prozent gesenkt. Bislang galt für Zielländer ein Satz von 75% und für andere Länder 66%.
Letztlich wurde ein Kofinanzierungssatz von 80% für Projekte in Ländern festgehalten, die zwar weder Partnerstaaten sind, noch zu den am wenigsten entwickelte Ländern gehören, wenn diese Projekte die Persönlichkeitsrechte betreffen, so wie sie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung definiert.
De Maart
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