Wie bereits im Anschluss an die letzte Sitzung der zuständigen parlamentarischen Kommission zu erwarten war, hat die Regierung gestern das Jagdverbot für Füchse auf die Jagdzeit 2016/2017 ausgedehnt. Auch die sechswöchige Jagdruhe ab dem 1. März wird ein weiteres Mal gelten.
Eine Arbeitsgruppe „Fuchs“ soll die öffentliche Gesundheit überwachen und dafür Sorge tragen, dass eine Mindestzahl von 150-200 tote Füchse im Laboratorium der Veterinärverwaltung analysiert werden können.
Vorrangig soll auf Tollwut, Trichinose und Fuchsbandwurm kontrolliert werden. Das Verbot kann jederzeit aufgehoben werden. Füchse, die Probleme bereiten können von den zuständigen Verwaltungen geschossen werden.
De Maart

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