Die Haftbedingungen des verurteilten Massenmörders Anders Behring Breivik verstoßen nach Aufassung eines norwegischen Gerichts gegen seine Menschenrechte.
Die Richter am Bezirksgericht in Oslo gaben am Mittwoch einer Klage des 37-jährigen Rechtsterroristen zum Teil statt.
Inhuman
Sie sahen einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die inhumane und erniedrigende Behandlung verbietet. Das Gericht verwarf aber Breiviks Klage, dass die Regierung sein Recht auf Privat- und Familienleben verletze.
Breivik war wegen 77-fachen Mordes zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Er hatte zur Begründung seiner Klage gesagt, der norwegische Staat wolle ihn mit Isolationshaft in den Selbstmord treiben.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können