Vereinfacht dargestellt wird dabei alles über Bord geschmissen, was bislang oft viel Ärger bereitete und es wurden neue Elemente eingeführt. Selbst die Gewerkschaften reden von einem „historischen“ Kollektivvertrag.
Der neue Kollektivvertrag wird allerdings im Prinzip keine Änderungen für die bereits beim Staat beschäftigten Arbeitnehmer bringen. Für sie alle gilt, auch sie erhalten die verschiedenen zusätzlichen Punkte und Aufwertungen wie z.B. bei den Überstunden, die künftig mit einem Aufschlag von 50 statt 40 Prozent bezahlt werden.
Und sie erhalten eine einmalige Prämie in Höhe von 0,9% des Jahresgehalts 2015, die am 1. Januar 2017 ausgezahlt wird.
Allerdings werden die Arbeitnehmer, die jetzt in der Karriere A beschäftigt sind, in die Karriere B wechseln, so wie sie heute ist.
Neue Laufbahnen
Denn für neue Eingestellte wird es ab dem 1. Januar 2017 keine A-Karriere mehr geben. Sie wird abgeschafft. Die niedrigste Karrierestufe wird dann B sein. Die Zugangskriterien für die einzelnen Karrieren bleiben die gleichen. Wobei bei der Grad-Einstufung die bisherigen Verdienstzeiten angerechnet werden. Künftig wird es also nur mehr die Karrieren B, C, D, E geben. Und ob sie nun in B, C, D oder E beginnen, bei allen vier werden Neueingestellte zuerst in eine sogenannte „carrière primaire“ eingestuft. Das ist eine Art Anwärterlaufbahn, in der man mindestens zwei Jahre verbleiben wird.
Erst nach zwei Jahren kann dann ein Wechsel in die besser entlohnte „Hauptkarriere“ der jeweiligen Lohngruppe angefragt werden.
Hierüber entscheidet dann die paritätische Kommission. Ist ihre Antwort negativ, kann man nach einem weiteren Jahr einen zweiten Antrag stellen. Wird auch der negativ beschieden, kann man während des Verlaufs der Karriere noch ein drittes Mal einen Wechsel in die jeweilige „Hauptkarriere“ (B, C, D oder E) beantragen. Lehnt die Kommission dies insgesamt drei Mal ab, wird man in der Anwärterkarriere verbleiben.
Punktaufwertung
Wobei es im Endgrad der jeweiligen „carrière primaire“ und der „Hauptkarriere“ keinen großen finanziellen Unterschied geben soll. Allerdings verläuft der Weg bis zum Endgrad anders. Wie gesagt gilt dies nur für Neueingestellte ab dem 1. Januar 2017.
Die neue Aufteilung habe den Vorteil, dass das bisherige Gerangel um die Höhe der Grade in den Karrieren, das auf dem Alter und den Arbeitsjahren beruhte, endlich aufhöre, so Minister Dan Kersch. Künftig verlaufen die Laufbahnen linear mit einer Anpassung alle zwei Jahre. Erfrischend zielstrebig geht es auch bei den Prämien zu. Rund 20 verschiedene, u.a. für schwierige und unangenehme Arbeiten, sind im aktuellen Kollektivvertrag festgehalten. Ein enormer Verwaltungsaufwand, der jetzt zusammengestrichen wird.
Diese Prämien werden abgeschafft. Stattdessen gibt es eine Punktaufwertung.
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in der Samstagsausgabe (16.7.2016) des Tageblatt.
De Maart
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