Viele Leute begeben sich nach Esch/Sauer, nach Insenborn oder Lultzhausen, um dort mit Freunden und Familie die Sonne zu genießen, zu grillen oder den Hund im erfrischenden Wasser planschen zu lassen.
Einige übersehen bewusst oder unbewusst, dass diese Aktivitäten an manchen Orten nicht erlaubt sind. So zum Beispiel in der Schutzzone 1. Das Gesetz, das von 1961 stammt, gibt an, dass in dieser Zone sämtliche Aktivitäten untersagt sind.
Auch in Bezug auf die Schutzzone 2 erläutert das großherzogliche Reglement vom 16.12.2011, welche Aktivitäten dort durchgeführt werden dürfen.
Beschwerden
Es kommt immer wieder vor, dass dies missachtet wird und sich Badegäste bei der Polizei beschweren.
So hat zum Beispiel am Samstag eine Frau angerufen und sich über die freilaufenden Hunde auf dem Stauseegebiet beschwert. Die Hunde würden über die Handtücher der Badegäste laufen und für Unruhe sorgen.
Die Polizei aus Heiderscheid erhielt Kenntnis und überprüfte dies. Wie fast jedes Wochenende führt die Dienststelle aus Heiderscheid ihre Kontrollen im Stauseegebiet durch und muss auch öfters mal von einer mündlichen Verwarnung auf das Erstellen eines Protokolls zurückgreifen.
In den meisten Fällen leisten die Gäste den Aufforderungen Folge.
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