Mittwoch19. November 2025

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Polen soll nach Lösungen suchen

Polen soll nach Lösungen suchen
(AFP/Janek Skarzynski)

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Das Europaparlament hat die Regierung in Polen erneut aufgefordert, gemeinsame europäische Werte wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einzuhalten.

Die Einschränkung der Befugnisse des polnischen Verfassungsgerichtshofs gefährde diese Werte, stellte das Straßburger Parlament am Mittwoch in einer Entschließung fest. Die Warschauer Regierung müsse die von der EU-Kommission eingeräumte Frist nutzen, um mit allen im Parlament vertretenen Parteien eine „Lösung der andauernden Verfassungskrise“ zu finden. Diese Frist läuft Ende Oktober aus. Besorgt äußerte sich das Parlament auch über eine Reihe anderer Gesetze, die das Parlament in Warschau mit der Mehrheit der nationalkonservativen Partei PiS verabschiedet hat.

Dazu gehören ein Mediengesetz, das Kritikern zufolge eine unabhängige und unparteiische Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien erschwert, sowie eine Änderung der Strafprozessordnung , die das Grundrecht auf ein faires Verfahren einschränken könnte. Das Europaparlament verwies außerdem auf eine Änderung des polnischen Polizeigesetzes und auf ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus, die das Recht auf Schutz der Privatsphäre einschränken können – etwa durch eine pauschale Massenüberwachung der Bürger.

Heftige Kritik

Eine Reform des öffentlichen Dienstes berge zudem die Gefahr einer Politisierung der polnischen Verwaltung, heißt es in der mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung weiter. So habe die Regierung in Warschau 32 der 39 Mitglieder des Staatsrats für Naturschutz ausgetauscht, weil diese sich gegen eine vom Umweltminister angeordnete Rodung in einem Waldgebiet ausgesprochen hatten. An die EU-Kommission richtete das Parlament die Aufforderung, diese Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht hin zu überprüfen.

Die Reform des polnischen Verfassungsgerichts stößt in der EU auf heftige Kritik. Die EU-Kommission wirft der Regierung in Warschau vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht und die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt zu haben. Die polnische Regierung weigert sich trotz wiederholter Aufforderungen, Urteile der Verfassungsrichter zu veröffentlichen.

Damit wird deren Inkrafttreten verhindert. Im Juni hatte die Kommission drei Monate Zeit gegeben, um eine Lösung zu finden, welche die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgericht garantiert. Für den Fall, dass Warschau sich weigert, schließt die Brüsseler Behörde Sanktionen nicht aus. Diese können bis zum Entzug der Stimmrechte im Rat der EU-Staaten gehen.