Sie hat neben Kritik an der Reform auch Verbesserungsvorschläge parat. Hauptkritikpunkt ist, dass viele der geplanten Änderungen am bestehenden System für die „Patientevertriedung“ überflüssig sind.
„Das ist ein gut eingespieltes System, das nicht viel Verbesserungen braucht“, sagt Georges Clees, Pressesprecher der ASBL gegenüber Tagbelatt.lu, „die Actes essentielles de la vie sind ganz transparent“.
Pflegeminuten eingespielt und bewährt
Aussagen wie diese spielen darauf an, dass es im derzeitigen System keine Pflegestufen gibt, sondern „Pflegeminuten“, die je nach Zustand des Patienten genehmigt und entsprechend abgerechnet werden. 10 Minuten für das Anziehen oder fünf Minuten fürs Rasieren, sind zwei fiktive Beispiele für das derzeitige System.
Mit der Reform sollen Stufen, 15 an der Zahl, den Zustand des Patienten charakterisieren. Sie werden auch über Art und Umfang der Leistungen entscheiden, die je nach Stufe variieren. „Da werden dann vielleicht eher die teureren Dienstleistungen erbracht, andere vielleicht gar nicht…“, mutmaßt Clees. Stufe 15, die höchste Stufe, bedeutet im neuen System 37 Stunden genehmigte Pflege pro Woche.
Abstände für die Überprüfung des Zustandes zu lang
Das Ganze soll den administrativen Aufwand bei der Abrechnung der geleisteten Arbeit der Hilfsdienste oder Pflegeheime erleichtern. „Helef doheem und Help sind aber für das derzeitige System ausgerüstet“, sagt Clees. I-Pads bei den Diensten ersetzen die früheren Formulare. „In diesem Punkt wird nur verschlimmbessert“, sagt Clees.
Ein weiterer Kritikpunkt der „Patientevertriedung“ sind die geplanten neuen Abstände, in denen der Zustand des Patienten neu bewertet wird. Bei einem pflegebedürftigen Angehörigen, der von einem Hilfsdienst betreut wird, soll das zukünftig alle zwei Jahre neu bewertet werden, bei Pflege durch eine Haushaltshilfe nach einem Jahr.
24 Stunden Dienste
Bisher wird alle sechs Monate kontrolliert, ob die Leistungen dem Zustand des Patienten angemessen sind. „Bei diesen Patienten kann sich der Gesundheitszustand innerhalb von einem Monat rapide verändern“, sagt Clees, „die neuen Regelungen sind hier ein Rückschritt“. „Nur in ganz schweren Fällen“ sei eine erneute Überprüfung möglich. „Was ist ganz schwerer Fall?“, sagt Clees, „da fehlt uns jegliche Definition“.
Neben der Kritik gibt es aber auch Verbesserungsvorschläge. Sie betrifft vor allem die Arbeitszeiten der Hilfsdienste, die zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends funktionieren. Passiert dazwischen etwas bei einem pflegebedürftigen Angehörigen, der zuhause betreut wird, muss die Ambulance oder die Feuerwehr kommen. Die „Patientevertriedung“ befürwortet eine Ausweitung der Arbeitszeiten der Pflegedienste auf den 24-Stunden-Dienst. Das sagt Clees.
Erleichterungen fordert die ASBL auch bei dem komplizierten Antragsverfahren für eine Gehhilfe oder der pflegegerechten Renovierungen eines Bades, um nur zwei Beispiele zu nennen. Außerdem fordert die Patientevertriedung eine Kontrolle der Qualität der erbrachten Leistungen, die einem vorher festgelegten Kriterienkatalog folgt.
De Maart

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