Der Europarat hat die Türkei aufgefordert, den nach dem Putschversuch im Juli verhängten Ausnahmezustand „so schnell wie möglich“ wieder aufzuheben. Es sei dringend geboten, wieder zu den „normalen Verfahren und Garantien“ zurückzukehren, verlangte der Menschenrechtsbeauftragte der paneuropäischen Staatenorganisation, Nils Muiznieks, in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.
Zugleich bedauerte er die Entscheidung der türkischen Regierung, die Notstandsgesetze für drei weitere Monate zu verlängern. Der seit Juli andauernde Ausnahmezustand habe den Behörden und der Regierung „fast grenzenlose Befugnisse“ verschafft, erklärte Muiznieks. Diese Art von Macht führe immer zu einem „bestimmten Grad von Willkür“.
„Sofort beendet“
So könnten Zeitungen, Fernsehsender, Unternehmen oder auch Vereine auf der Grundlage einer „einfachen Verwaltungsentscheidung“ geschlossen und ihr Eigentum beschlagnahmt werden. Diese Möglichkeit müsse „sofort beendet“ werden. Beunruhigt äußerte sich Muiznieks auch über die Möglichkeit, Verdächtige bis zu 30 Tage in Polizeigewahrsam zu behalten.
Kritik übte er zudem an der „Massenverfolgung“ von Personen, die verdächtigt werden, der Bewegung des ehemaligen Predigers Fethullah Gülen nahezustehen. Gülen, der in den USA im Exil lebt, wird von Ankara beschuldigt, Drahtzieher des Putschversuchs vom 15. Juli zu sein. Am 3. Oktober hatte die türkische Regierung den Ausnahmezustand um drei Monate verlängert, was von der Opposition heftig kritisiert wurde. Sie wirft der Regierung und Staatschef Recep Tayyip Erdogan vor, den Ausnahmezustand zu nutzen, um politische Gegner mundtot zu machen.
Europäische Menschenrechtskonvention teilweise außer Kraft
Mit der Verhängung des Ausnahmezustands hat Ankara die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise außer Kraft gesetzt. Bestimmte Vorschriften – wie das Folterverbot und das Recht auf Schutz des Lebens – können jedoch nicht suspendiert werden. Seit dem Putsch wurden in der Türkei zehntausende Menschen festgenommen und zehntausende Angestellte des öffentlichen Dienstes beurlaubt oder entlassen.
 
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