Freitag31. Oktober 2025

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Prozess um Teufelsaustreibung

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In Frankfurt begann heute der Prozess gegen fünf Personen. Sie sollen während einer Teufelsaustreibung eine 41 Jahre alte Südkoreanerin erstickt haben.

Nach dem qualvollen Tod einer Südkoreanerin bei einer Teufelsaustreibung in Deutschland hat der Mordprozess gegen fünf Verwandte vor dem Frankfurter Landgericht begonnen. Sie sollen die 41-Jährige vor rund zehn Monaten in einem Hotel in Frankfurt in einem stundenlangen Gewaltexzess erstickt haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen Mord zur Last und begründet das mit Grausamkeit. Auf der Anklagebank sitzen der 16 Jahre alte Sohn des Opfers, dessen 16 Jahre alter Cousin, die Cousine des Opfers (45) sowie deren Sohn (22) und deren Tochter (19). Weil drei der Angeklagten jünger als 21 Jahre sind, verhandelt eine Jugendstrafkammer. Zum Auftakt am Montag wurde die Anklage verlesen, die Angeklagten äußerten sich zunächst weder zur Person, noch zur Sache.

Massive Gewalteinwirkung

Die Familie soll sich am 5. Dezember 2015 gemeinsam in dem Hotelzimmer aufgehalten haben. In den frühen Morgenstunden soll die 41-Jährige aus unbekannten Gründen angefangen haben, um sich zu schlagen, Selbstgespräche zu führen und körperlich aggressiv zu werden. Daraufhin habe sich der Rest der Familie entschieden, eine Teufelsaustreibung vorzunehmen. Die Frau starb schließlich an massivem Druck auf den Brustkorb und Gewalteinwirkungen auf den Hals. Laut Anklage sollen die Verwandten ihrem Opfer „Schmerzen und Qualen körperlicher Art“ zugefügt haben, „die über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen“. Anhaltspunkte für Mord auf Verlangen soll es nicht geben.

Die Angeklagten sollen Christen sein – mit schamanistischen Einflüssen. Schamanistische Priester opfern bei ihren Riten den Geistern und rufen sie an, auf die Geschicke der Menschen einzuwirken. In dem Prozess sind zunächst 15 Verhandlungstage bis Mitte Januar anberaumt.