Sonntag9. November 2025

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Ein kaum moralisches Angebot

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(Ifinzi)

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Luxemburg will mehr Superreiche aus Drittländern anlocken.

Eine neue Aufenthaltsgenehmigung dient als Köder. Als Belohnung winkt ein Visa-freies Reisen im Schengenraum. Dafür muss hierzulande kräftig investiert werden. Der Staatsrat hat das Gesetzesprojekt schon mal ordentlich auseinandergenommen. Weitere Kritik dürfte folgen.

Kritik

Jedes Land freut sich über Investitionen aus dem Ausland. Luxemburg will nun für sich ein neues Business-Feld öffnen. Wer als Bürger eines Drittlandes genug Geld hat und hierzulande investieren will, soll eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Das Gesetzesprojekt, um diesen neuen „Titre de séjour pour investisseurs“ zu schaffen, wurde bereits im Mai dieses Jahres eingereicht.

Am 27. Oktober hat der Staatsrat seine Stellungnahme veröffentlicht – und die lässt kaum ein gutes Haar an dem Vorhaben. Am kommenden Montag wird das Projekt in der zuständigen Chamber-Kommission besprochen. Berichterstatter Marc Angel (LSAP) versicherte, die Kommission werde Verbesserungsvorschläge einbringen und versuchen, die vom Staatsrat bemängelten Unklarheiten zu beseitigen.

Gewaltiger Vorteil

Luxemburg begibt sich hiermit in einen – in diesem Bereich – wenig illustren Kreis von EU-Mitgliedsländern, die ähnliche Angebote an Schwerreiche machen. Dazu zählen etwa Zypern, Ungarn oder Portugal. Besonders in Russland, China oder den Golfstaaten besteht reges Interesse an dieser Möglichkeit.

Denn die Aufenthaltsgenehmigung bringt ihnen einen gewaltigen Vorteil: das Visa-freie Reisen im gesamten Schengenraum – für Geschäftsleute bedeutet das sowohl ein großes Plus an Bequemlichkeit als auch ein nicht unbeträchtlicher Zeitgewinn, und zu guter Letzt ist das, besonders für chinesische Geschäftsleute, auch eine Frage des Prestiges.

In den Genuss dieses Privilegs kommen allerdings nur sehr reiche Menschen. Die Luxemburger Variante sieht Investitionen in verschiedenen Höhen vor. Ab einem Investment von 500.000 Euro ist man dabei, bis zu 20 Millionen Euro sieht das Gesetzesprojekt vor.

Fünf Arbeitsplätze

Das Investment ist dabei an Bedingungen geknüpft. Interessierte, die 500.000 Euro investieren wollen, können etwa eine Firma aufkaufen und das Kapital mindestens fünf Jahre in der Firma belassen. Oder sie gründen eine neue. In diesem Fall müssen sie sich verpflichten, mindestens fünf Arbeitsplätze zu schaffen. Diese sollen spätestens drei Jahre nach der Firmengründung entstanden sein und in Zusammenarbeit mit der Adem besetzt werden.

Die nächste Stufe ist ein Investment von drei Millionen Euro in eine bestehende oder zu gründende Anlage- oder Investitionsstruktur mit Sitz in Luxemburg und die hier über eine „structure appropriée“ verfügt.

Ehefrauen bzw. Ehemänner oder eingetragene Partner erhalten in allen vier Fällen ebenfalls ein Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung.

Der Staatsrat sorgt sich aber darum, wie die Ehrbarkeit der „Qualitäts-Investoren“ überprüft werden soll. Auch die Kontrolle, woher das Geld denn eigentlich stammt, hält der Staatsrat für sehr schwierig. Unter anderem aufgrund des komplexen Aufbaus von Finanzprodukten könnten „alle Kontrollmaßnahmen nur auf Zufällen beruhen“.

Die Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren, die nun neu geschaffen werden sollen, sind nicht durch europäisches Recht geregelt.