In Frankreich ist ein Dekret zur Stilllegung des umstrittenen Atomkraftwerkes Fessenheim erlassen worden. Die Anordnung zu dem Akw unweit der Grenze zu Deutschland, die am Sonntag im Amtsblatt veröffentlicht wurde, macht die Schließung allerdings von der Inbetriebnahme eines modernen Atomreaktors in Flamanville abhängig. Diese dürfte frühestens 2019 erfolgen.
Fessenheim wird demnach geschlossen, aber nur, wenn eine bestimmte Produktionsmenge an Atomstrom gesichert ist. Mit anderen Worten: Der dritte, im Bau befindliche Reaktor im normannischen Flamanville muss ans Netz gehen, bevor Fessenheim schließt. Ein sofortiges Ende der elsässischen Reaktoren, die das Elsaß zu 80 Prozent mit Strom versorgen, ist ausgeschlossen.
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Fessenheim spielt innerhalb der französischen Energiepolitik eine entscheidende Rolle. Das Kernkraftwerk kann nur geschlossen werden, wenn die Produktion an Kernkraft Strom durch die Schließung nicht unter 63,2 Gigawatt fällt. Die Schließung von Fessenheim hängt so nicht nur von der Inbetriebnahme des neuen Reaktors Flamanville ab, sondern auch davon, dass alle anderen Reaktoren in der Lage sind, die 63,2 Gigawatt zu produzieren.
Diese Produktionsmenge für die Kernkraft ist in Frankreichs Gesetz zur Transition der Energiewelt festgeschrieben. EDF kann daher den Betrieb von Fessenheim so lange weiterführen, wie die Produktionsmenge gefährdet ist.
De Maart

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