„Unbegründete Anschuldigungen“

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Bei LuxAirport hängt der Haussegen gewaltig schief. Am Donnerstag hat die Gewerkschaft OGBL die Schlichtungsprozedur eingeleitet. LuxAirport reagiert mit einer Pressemeldung.

Der Luxemburger Flughafenbetreiber LuxAirport ist „überrascht“, dass die Gewerkschaft OGBL am Donnerstag eine Schlichtungsprozedur zu vier Streitpunkten eingereicht hat (Link). Laut der betreffenden Pressemeldung des Unternehmens seien alle vier Anschuldigungen unbegründet.

Die Gewerkschaft kritisiert besonders einen chronischen Personalmangel, einen einseitig beschlossenen Lohnstopp, die Missachtung des Datenschutzes sowie das „vollständige“ Fehlen von Stellenbeschreibungen. Aufgrund dieser „zahlreichen ungelösten Probleme“ haben der OGBL und die Personalvertreter das Nationale Schlichtungsamt angerufen. Das Personal sei nicht mehr gewillt, „die Hinhaltetaktik, die Gleichgültigkeit und Arroganz der Direktion hinzunehmen“. Seit September vergangenen Jahres habe der schwelende Sozialkonflikt nicht beigelegt werden können.

„Genug Personal“

LuxAirport unterstreicht in der Pressemitteilung von Freitag, dass man genügend Personal habe, und das in allen Abteilungen. Seit Januar 2016 seien insgesamt 60 Personen eingestellt worden. Und man stelle noch weiter ein. Zudem gebe es keine direkte Korrelation zwischen der wachsenden Anzahl der Passagiere am Flughafen und dem Bedürfnis nach Personal. Es stimme zwar, dass man im Bereich Sicherheit auch auf auswärtiges Personal zurückgreife, das sei aber notwendig wegen der „Saisonnalité“ der Aufgabe.

Auch schreibt LuxAirport, dass es keinen einseitig beschlossenen Lohnstopp gäbe. Man habe einen Kollektivvertrag mit automatischen Lohnerhöhungen. Dabei stimme es wohl, dass eine Reihe älterer Mitarbeiter heutzutage keine Gehaltserhöhungen mehr erhalte, an die sie früher gewohnt waren. Ziel dieser Aktion sei es, zu verhindern, dass die Gehaltsunterschiede unter den Mitarbeitern zu sehr auseinanderwachsen.

Zum Thema „Missachtung des Datenschutzes“ schreibt das Unternehmen, dass es sich nicht um Spionage-Software handle, sondern um vom Gesetz vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen. Beim Thema „vollständiges Fehlen von Stellenbeschreibungen“ schreibt LuxAirport, dass es diese wohl gäbe – der Gewerkschaftsvertreter denen aber nicht zugestimmt habe.