Ohne Wenn und Aber: Radar kostet ab 16. März

Ohne Wenn und Aber: Radar kostet ab 16. März
(Tageblatt/Sylvestre Didier)

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Das Gesetz bezüglich der fixen und mobilen Radargeräte wird bekanntlich noch einmal überarbeitet. Sicher ist aber: Geld kosten die "schnellen Fotos" ab dem 16. März.

So war es angekündigt worden, und die Testphase läuft bereits. Da aber diese Woche die Reform des betreffenden Gesetzes in der zuständigen parlamentarischen Kommission behandelt wurde, wollten wir uns vergewissern. Sowohl die Abgeordnete Josée Lorsché, Präsidentin der Nachhaltigkeitskommission, wie auch die Sprecherin des Ministeriums waren formell: Ab 16. März werden geblitzte Verkehrssünder zur Kasse gebeten. Sowohl was das Portemonnaie betrifft, wie auch das Punktekonto.

Denn Reform hin oder her: Es gibt ein Gesetz, dieses ist in Kraft, also wird auch danach verfahren. Was konkret v.a. bedeutet: Die Verkehrssünder werden über ihren Gesetzesverstoß per eingeschriebenen Brief mit „accusé de réception“ informiert. Ist das Gesetz reformiert, fällt im Sinne einer administrativen Vereinfachung der „accusé de réception“ weg.

Juristische Verfeinerungen

Was ebenfalls geändert wird: Theoretisch hätte das bestehende Gesetz dahingehend interpretiert werden können, dass die Polizei allen Vergehen, die durch die Fotos sichtbar werden würden, nachgehen könne, ja sogar müsse. Da das Gesetz zum Zweck von mehr Verkehrssicherheit gedacht wurde, wird der Text in Zukunft nun ganz präzise die vier Vergehen auflisten, die geahndet werden sollen:

– Übertreten der erlaubten Maximalgeschwindigkeit,

– Nichtbeachten einer Verkehrsampel auf Rot,

– ungenügender Sicherheitsabstand,

– Fahren auf einer Spur, die anderen Verkehrsteilnehmern vorbehalten ist.

Kein direkter Führerscheinentzug

Diese beiden Änderungen wurden von der Kommission bereits besprochen, eine weitere wird die Regierung aber noch einreichen. Bisher steht im Text, dass aufgrund eines „geblitzten“ Vergehens auch direkt ein Führerschein eingezogen werden könne („retrait immédiat“). Da dies in der Praxis aber nicht wirklich sofort möglich ist, wird dieser Passus gestrichen; ein „retrait immédiat“ kann immer nur von Polizisten vorgenommen werden, die das betreffende Vergehen selbst festgestellt haben.

Ist auch diese Gesetzesänderung eingereicht und von der Kommission bearbeitet worden, geht der Text wieder zum Gutachten an den Staatsrat, erklärt Josée Lorsché. D.h. wann genau die Änderungen gestimmt werden können, ist noch unklar.

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