Lesen unter Aufsicht

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(Fabrizio Pizzolante)

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Vor einem Monat wurde das Audit über die Arbeit der Polizei vorgestellt. Schwachstellen und Mängel wurden festgestellt. Jetzt meldet sich die Polizeigewerkschaft kritisch zu Wort.

Fünf Fragen stellt die Polizeigewerkschaft hinsichtlich des Audits. Die erste betrifft die Einsicht in das Dokument. „Eine Behinderung unserer Arbeit“, so die Polizeigewerkschaft. Gelesen werden darf es nur unter juristischer Aufsicht. Desweiteren sind nur traditionelle Schreibmaterialien zum Notieren erlaubt. Handys und andere elektronische Geräte müssen draußen bleiben.

Unberechtigt in den Augen der Gewerkschaft, da, wie in der zweiten Frage ausgebaut, das Audit eigentlich auf legaler Basis gar nicht als „top secret“ eingestuft wurde. In ihrem dritten Kommentar wird der Aufbau des Audits unter die Lupe genommen. Ein klassisches Audit hat drei Phasen: Informationen sammeln, Informationen auswerten und letztens die Empfehlungen des Audit-Unternehmens. Es sollen sich allerdings nur 60 Seiten Informationen im 632-Seiten-Dokument befinden. Viel zu wenig nach dem Geschmack der SNPGL.

Gewerkschaft bleibt wachsam

Die vorletzte Frage geht um den Umfang des Dokuments. So wird die Frage gestellt wo die 200 zusätzlichen Seiten herkommen. Das Audit-Unternehmen hatte zusammen mit dem Ministerium nur 400 angekündigt.

Die Gewerkschaft will trotz dieser Zweifel ihre Arbeit beim Thema Audit fortführen. In der finalen Frage, wie die SNPGL jetzt vorgehen würde, wird erklärt : „Wir werden in den Arbeitsgruppen, die an weiteren Empfehlungen rund um das Audit arbeiten, weiterhin als Beobachter dabei sein. Wir werden den Verlauf objektiv und kritisch bewerten“.

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