Luxemburg hat die am 1. August 2010 von den Vereinten Nationen in Kraft getretene Streubombenkonvention ratifiziert. Die Konvention ist eigentlich bindend für Luxemburg. Sie schreibt den Verzicht auf Gebrauch, Herstellung, Lagerung und Transport von Streumunition vor.
Die Regierung hielt sich allerdings mit der mit „clause d’interopérabilité“ ein Hintertürchen offen, um Nato-Partner nicht zu vergrämen. Ohne diese Klausel hätte weder Frankreich noch Deutschland die Konvention unterschrieben,“ sagte Außenminister Jean Asselborn gegenüber dem Tageblatt am Sonntag.
Fragen an die Regierung
Nun wird die Opposition bei dem Thema wach und hat Fragen. André Hoffmann (déi Lénk) sieht hier mögliche Gesetzesbrüche. Zudem will Hoffmann in seiner parlamentarischen Frage vom Außen- und Justizminister wissen, ob sie Auskunft über einen möglichen Transport durch Luxemburg oder Lagerung am Findel geben können.
François Bausch (déi gréng)spricht in seiner parlamentarischen Frage bei dem Thema von einer zwiespältigen Haltung der Regierung. Wird die Regierung ihre zweideutige Position beibehalten?, fragt er. Bausch will von Transportminister Claude Wiseler wissen, ob dieser Kenntnis über mögliche Transporte und ihre Destination hat.
Luxemburg hat Konvention unterschrieben
Streubomben sind international geächtet. Sie verteilen große Mengen von Sprengkörpern über weite Flächen, Menschen werden wahllos verletzt und getötet. Als Blindgänger sind sie vor allem für die Zivilbevölkerung gefährlich. Die Konvention über Streumunition verbietet den Gebrauch dieser heimtückischen Waffenart.
Das Abkommen wurde Ende Mai 2008 in Dublin beschlossen, im Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet und ist seit dem 1. August 2010 nach internationalem Recht verbindlich. 108 Staaten, darunter Luxemburg, haben sich der Konvention angeschlossen. Hersteller und Anwender wie die USA, China und Russland sind allerdings nicht darunter.
De Maart

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