Es wird einfacher

Es wird einfacher
(Tageblatt/Alain Rischard)

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Der Gesetzentwurf zum neuen Nationalitätengesetz steht. Es gibt zahlreiche Vereinfachungen. Beim Sprachentest darf kompensiert werden und die Residenzklausel wird von sieben auf fünf Jahre gesenkt.

Das alte Nationalitätengesetz von 2008 will man durch den neuen Gesetzentwurf vereinfachen. Laut Justizminister François Biltgen bleiben die Voraussetzungen, um Luxemburger zu werden, gleich, allerdings mit zahlreichen Änderungen. Beim Sprachkurs werden jetzt zwei Tests verlangt. Im B1-Test geht es um das Verständnis der Sprache, im A2 geht es um die Ausdrucksweise. Fällt man in einem Test durch, kann kompensiert werden.

Man muß einen Leumund vorweisen sowie einen Kurs Staatsbürgerkunde absolvieren. Sieben Jahre Schulzeit in Luxemburg werden laut Biltgen jetzt angerechnet. Gewohnt haben muß man hierzulande mindestens 20 Jahre. Hat man luxemburgische Verwandte und eine Bindung zum Land reicht jetzt eine Willenbekundung, um Luxemburger zu werden.

Von 7 auf 5

Die Residenzklausel wird von sieben auf fünf Jahre gedrückt. Auch Unterbrechungen sind jetzt möglich. Dabei werden einfach die „Wohnjahre“ zusammengerechnet. Ist man in Luxemburg als Ausländer geboren, nicht volljährig oder verheiratet mit einem luxemburgischen Staatsbürger, sieht die Klausel sogar nur noch drei Jahre vor.

Angerechnet wird jetzt auch, wenn man als Ausländer hierzulande verheiratet ist, und ein Luxemburger Kind hat. Kann man luxemburgische Vorfahren vor dem 1. Januar 1900 vorweisen, wird es ebenfalls einfacher. Laut Gesetzentwurf ist mit dieser Klausel allerdings Ende 2018 Schluss. Während man in Frankreich auf dem Grundsatz des Bodenrechts bei der Geburt automatisch die französische Staatsbürgerschaft erhält, darf man dies jetzt in Luxemburg, wenn man vor dem 19. April 1939 geboren wurde.

Anfang März gab der Ministerrat grünes Licht für das Gesetzesvorhaben. Es muß jetzt noch durch das Parlament.