Betreuung wider Willen

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(dpa)

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Seit der Suspendierung (inklusive Hausdurchsuchung) eines Richters im Herbst 2015 geriet das Thema "Vormundschaft" vermehrt in den Fokus. Bislang kümmerte sich nur ein Richter um hunderte Fälle, ohne Kontrolle.

Die aufgeworfenen Problematiken sind stets die gleichen: Die Antragsstellung sei zu einfach und könne quasi von x-beliebigen Personen gemacht werden; ein einzelner Richter trifft die Entscheidungen; der Betroffene/die Familie des Betroffenen wird nicht zwingend von der Prozedur informiert; keine Einsicht in Dokumente; keine nachträgliche Kontrolle; etc.

In einer mündlichen Fragestunde an die Regierung hatte die CSV-Abgeordnete Sylvie Andrich-Duval Mitte November die Probleme angeprangert. Der derzeitige Justizminister Felix Braz musste in seiner Antwort eingestehen, dass die Problematik seit 10 Jahren in Jahresberichten der Justiz festzustellen sei, Reflexionen darüber geführt worden wären, ohne dass es aber bisher zu einem konkreten Resultat gekommen sei.

300 Fälle

Konkret konnte Braz in seiner Antwort unter anderem folgendes angeben: 2003 gab es 183 neue Anfragen vor Gericht in diesem Bereich. 2014 waren es mehr als doppelt so viele: 392. Letztgenannte teilten sich wie folgt auf: 300 vor dem Luxemburger Tribunal, 33 in Diekirch, 59 vor dem für Minderjährige zuständigen Tribunal.

Die 300 in Luxemburg wurden von einem einzigen Richter abgehandelt. Als dieser nun suspendiert wurde, musste als Ersatz ein Richter von einer anderen „chambre civile“ abgezogen werden. „Die aktuelle Situation ist nicht zufrieden stellend,“ sie die Antwort des Justizministers.

Weitere Details finden Sie am Dienstag (09.02.2016) im Tageblatt und und als ePaper