Aus RMG wird „Revis“

Aus RMG wird „Revis“
(Tageblatt-Archiv)

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Die Regierung traf sich am Mittwoch zum Ministerrat und gab u.a. grünes Licht für zwei Konventionen zur Finanzierung der hauptstädtischen Kathedrale und der Echternacher Basilika. Der Aktionsplan "Lärm" war ein weiteres Thema – und die mit Spannung erwartete Reform des RMG-Gesetzes wurde auf den Weg gebracht.

Der „Revenu minimum garanti“ (RMG) ändert zunächst den Namen und wird zum „Revis“: der „Revenu d’inclusion sociale“. Die Regierung habe die RMG-Regelung dynamisieren wollen, heißt es in der Pressemitteilung (es fand kein Presse-Briefing des Premierministers statt). Außerdem sollen die Nutznießer des Systems mehr in die Verantwortung genommen und die Chancen für alle Bezieher auf „soziale Inklusion“ erhöht werden.

Herausforderungen, um diese Ziele zu erreichen, habe es vier an der Zahl gegeben: die soziale Inklusion in den Vordergrund stellen; ein „kohärentes System der Stabilisierung, der ‚activation sociale‘ und der beruflichen Wiedereingliederung erstellen; gegen das Armutsrisiko von Kindern und Alleinerziehenden vorgehen; administrative Vereinfachung“.

ADEM wird erster Ansprechpartner, und Einschreibung zur Bedingung

Neu wird unter anderem sein, dass das Arbeitsamt ADEM erster Ansprechpartner der „Revis{-Bezieher sein wird. Im Gesetzestext ist denn auch vorgesehen, dass eine Einschreibung bei der ADEM zur Bedingung für den Erhalt der Maßnahme wird. Der FNS („Fonds national de solidarité“), der auch den RMG auszahlt, wird weiter alle Anträge bearbeiten und für die Auszahlungen zuständig sein.

Der Berechnungsmodus wird ebenfalls reformiert. Wie bisher werden die Zusammensetzung des Haushalts und die Einkommenslage berücksichtigt. Die Auszahlung wird aber gewissermaßen „in zwei“ geteilt: in „allocation d’inclusion“ und „allocation d’activation“. Erstere wird ein Pauschalbetrag pro Person und für laufende Kosten des Haushalts sein. Gehören Kindern zum Haushalt, erhöht sich der Betrag.

„Weg auf den Arbeitsmarkt“ attraktiver machen

Um die „Wiederaufnahme einer Arbeit“ oder aber „die Steigerung des Arbeitsrhythmus“ bzw. ganz allgemein den „Weg auf den Arbeitsmarkt“ attraktiver zu machen, wird auch der „mécanisme de l’immunisation des revenus“ reformiert – ohne dass der Text der Mitteilung hier weitere Details angibt.

Unter anderem sei vorgesehen, die Begrenzung von 40 Stunden Wiedereingliederungsmaßnahmen pro Woche pro Haushalt, wie sie bisher besteht, abzuschaffen.

Tour de France und Findel

Bei den Konventionen zur Finanzierung der Kathedrale und der Basilika geht es um die Kosten zum Erhalt und zum Unterhalt besagter Kirchen, die ein nationales Interesse haben. Bei der Kathedrale werden diese Kosten zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von der Gemeinde Luxemburg übernommen, während die Basilika zur Hälfte vom Staat, zu einem Viertel von der Stadt Echternach und zu einem weiteren Viertel vom Bistumsfonds übernommen wird.

Der nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel wurde von der Regierung ebenso angenommen wie die Schaffung eines Koordinierungskomitees zur Tour de France, die 2017 durchs Land fahren wird. Darüber hinaus wurde der von der Gemeinde Luxemburg vorgeschlagene Flächennutzungsplan am Findel verabschiedet.

Lärm: Straße, Eisenbahn, Flugzeuge, Sensibilisierung

Daneben wurde der nationale Aktionsplan „Lärm“ angenommen, der den Eisenbahn-, den Straßenverkehr und die Luftfahrt betrifft. Hier wird in Zukunft systematisch geprüft, welche Lärmauswirkungen in diesem Zusammenhang entstehen können.
Auch sollen Sensibilisierungsaktionen zu diesem Thema durchgeführt werden. Für die Gemeinden werden daneben Empfehlungen in dem Bereich erstellt. Außerdem gab die Regierung grünes Licht für ein Programm zur Verbesserung der Luftqualität.

In der Magistratur werden 32 zusätzliche Posten geschaffen, die bis 2021 besetzt werden sollen.