Sie dürfen den Eiffelturm fotografieren

Sie dürfen den Eiffelturm fotografieren
(Fredrik von Erichsen)

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Angesichts der Entwicklungen im Bereich der digitalen Medien drängt sich eine Reform des Urheberrechts in der EU auf. Die EP-Abgeordneten haben sich am Donnerstag zum Thema geäußert.

Die neuen Möglichkeiten über das Internet Werke zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen machen es nötig, das Urheberrecht in der EU zu modernisieren. Die EU-Kommission wird dazu voraussichtlich im Dezember einen neuen Gesetzesvorschlag auf den Tisch legen. Am Donnerstag stimmt das Europäische Parlament über einen Initiativbericht der Piraten-Abgeordneten Julia Reda ab, der vor allem wegen der sogenannten „Panoramafreiheit“ in der öffentlichen Diskussion stand. Um was geht es?

In nicht wenigen EU-Staaten ist es nicht erlaubt, beispielsweise Bilder von Kunstwerken im öffentlichen Raum oder von Gebäuden, ohne die Genehmigung des Autors oder Architekten zu vervielfältigt oder gewerblich zu nutzen. Dies ist insofern von Bedeutung, da das Posten von persönlichen Bildern in „sozialen Medien“ auf denen solche Werke zu sehen sind, eigentlich auch nur mit einer Genehmigung erlaubt wären.

EU-weit einführen

Ursprünglich wollte die EP-Berichterstatterin Julia Reda, so wie unter anderem in Deutschland üblich, die Panoramafreiheit EU-weit einführen. Im zuständigen Ausschuss gelang es jedoch dem französischen EP-Abgeordneten Jean-Marie Cavada dieses Ansinnen in sein Gegenteil zu wenden und einen Änderungsvorschlag durchzusetzen, nachdem in der gesamten EU die in Frankreich restriktivere Regelung angewendet werden sollte.

Der französische Liberale forderte dass die gewerbliche Nutzung etwa von Fotos mit öffentlich ausgestellten Werken „immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“. Dieser Vorschlag wurde am Donnerstag aber von den EU-Parlamentariern mit großer Mehrheit abgelehnt.

Es bleibt also dabei, dass die nationalen Regelungen betreffend die Panoramafreiheit nicht infrage gestellt werden. Denn die Panoramafreiheit ist in den EU-Staaten unterschiedlich geregelt, woran die EU-Kommission wohl kaum rütteln wird, nach dem gescheiterten Versuch der EU-Parlamentarier, hier eine einheitliche Regelung zu finden.

Restriktive Regelung in Luxemburg

In Luxemburg wird mit dem Gesetz über den Autorenschutz in Sachen Panoramafreiheit auch eine eher restriktivere Regelung angewendet.

So heißt es in Artikel 10.7: „Lorsque l’oeuvre, autre qu’une base de données, a été licitement rendue accessible au public, l’auteur ne peut interdire (…)la reproduction et la communication d’oeuvres situées dans un lieu accessible au public, lorsque ces oeuvres ne constituent pas le sujet principal de la reproduction ou de la communication.“ Was im Umkehrschluss wohl bedeutet, dass wenn das Werk das Hauptmotiv einer Reproduktion ist, der Urheber beispielsweise die gewerbliche Nutzung eines Fotos verbieten kann.

Österreich weniger streng

Während Frankreich, Italien und auch einige osteuropäische Staaten eine eher restriktive Regel hat, was den Urheberschutz im öffentlichen Raum anbelangt, sind Länder wie Großbritannien oder Österreich weit weniger streng. In Österreich sind selbst die Innenräume von öffentlich zugängigen Gebäuden urheberrechtlich nicht geschützt bzw. unterliegen diesbezüglich keinen Einschränkungen.

Die EP-Abgeordneten stellen jedoch das Geoblocking infrage. Es sollte möglich sein, Streaming-Dienste in anderen EU-Staaten zu sehen, meinte die Berichterstatterin Julia Reda. EU-Kommissar Günther Oettinger versprach, dass die Kommission diesem Wunsch weitestgehend nachkommen wollen, schränkte jedoch ein, dass dies in gewissen Fällen nicht gehen würde. So seien beispielsweise im Sport die Geschäftsmodelle auf der sogenannten Territorialität aufgebaut.

Der EU-Kommissar wies darauf hin, dass es schwierig sein werde, ein Gleichgewicht zwischen den Verbrauchern einerseits und den Urhebern, aber auch Vertreibern von Werken, andererseits herzustellen.

Im Mittelpunkt aber würde die Wahrung der Rechte der Schriftsteller, Künstler, Filmemacher, Journalisten und anderen stehen, wenn das Urheberrecht den digitalen Realitäten angepasst werden soll.