Schadensersatz angepasst oder nicht?

Schadensersatz angepasst oder nicht?
(Editpress/Martine May)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Berufungsrichter befassten sich am Dienstag mit einem Prozess um einen tödlichen Unfall von Januar 2014 in Luxemburg. Der Fahrer hatte das Rotlicht missachtet.

Der zum Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte wurde in erster Instanz zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung, einem Führerscheinentzug von zwei Jahren, davon ein Jahr auf Bewährung, und zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Zudem musste der Mann laut dem ersten Urteil 40.000 Euro an die vier Nebenklägerparteien zahlen.

Im Januar 2014 hatte der Angeklagte, der zu dem Zeitpunkt erst seit knapp drei Monaten im Besitz seines Führerscheins war, eine rote Ampel an der Kreuzung Boulevard Grande-Duchesse Charlotte/Avenue du 10 Septembre in Luxemburg missachtet und war daraufhin mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen. Der Aufprall war so stark, dass der erste Wagen gegen eine Verkehrsampel geschleudert wurde, wo zwei Fußgänger auf Grün warteten.

57-Jähriger tödlich verletzt

Einer der beiden Fußgänger, ein 57-jähriger Englischlehrer, wurde tödlich verletzt. Seine Partnerin wurde nur leicht verletzt. Der Rechtsanwalt der Nebenkläger, Me Gaston Vogel, beantragte anlässlich des ersten Prozesses Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro.

Wut und Enttäuschung“ das waren die Worte, mit denen Me Vogel die Urteilsbegründung aus erster Instanz beschrieb. Vor allem weil die Ehefrau des Opfers nicht angemessen entschädigt wurde. „Il y a absence totale en ce qui concerne la motivation des juges“, so Me Vogel. Auch die Entschädigungen der anderen Hinterbliebenen des Opfers seien nicht hoch genug. Vogel ist der Meinung, dass in den Augen der Gerichte der Verlust eines Menschen zur Banalität geworden ist. „Wenn der Ehemann vor den Augen seiner Frau aus dem Leben gerissen wird, ist dies das Grausamste, was man sich vorstellen kann“, so Vogel weiter. Der Rechtsanwalt beantragte eine Entschädigung für „perte d’un être cher“ in Höhe von 750.000 Euro.

Der Angeklagte gab in erster Instanz an, dass er sich nicht mehr an viel erinnern könne. Seiner Meinung nach sei er bei Orange über die Kreuzung gefahren. Der Fahrer des ersten Wagens gab an, er selbst habe die Ampel bei Grün überquert. Die Verteidigerin des Beschuldigten, Me Monique Wirion, beantragte am Dienstag die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz auf strafrechtlichem Plan. Zivilrecht unterstrich Me Wirion, dass der Schadensersatz zu hoch sei. Das Urteil wird am 26. Mai gesprochen.

Streit zwischen Vogel und Wirion

Während des Plädoyers der Verteidigerin Me Wirion war von den Presseplätzen zu sehen, dass Me Vogel telefonierte. Daraufhin bemerkte Me Wirion: „Me Vogel je ne veux pas être enregistrée“. Vogel schrie dann lauthals: „Vous-êtes paranoïaque. Faites vous soigner par un psychiatre!“ Me Monique Wirion wollte ihr Plädoyer nur unter der Bedingung fortsetzen, wenn Me Vogel sich bei ihr entschuldige. Dieser antwortete: „Jamais de ma vie“. Der Vorsitzende des Berufungsgerichts, Nico Edon, griff dann ein und bat Me Wirion ihr Plädoyer trotzdem fortzusetzen.

Philippe Hammelmann