E-Zigarette in Restaurants erlaubt

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Weil das Rauchverbot ab dem 1. Januar 2014 auf Gaststätten und Diskotheken ausgeweitet wird, greifen immer mehr Raucher zur E-Zigarette - und profitieren von einer Gesetzeslücke.

Seit September 2006 ist es in den Restaurants verboten zu rauchen. Dieses Rauchverbot wurde jetzt auf Bars und Diskotheken ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2014 ist die Zigarette dann auch dort tabu. Luxemburg folgt somit den meisten anderen EU-Staaten, wo dieses Verbot bereits seit längerem besteht. Not macht aber erfinderisch. So greifen immer mehr Raucher jetzt zur elektronischen Zigarette. Aber dürfen eigentlich E-Zigaretten in Restaurants, Cafés oder in öffentlichen Gebäuden geraucht werden? Ja, denn im Gesetz ist nirgends von der E-Zigarette die Rede, so der Generalsekretär der Horesca (Hotels, Restaurants, Cafés), François Koepp gegenüber Tageblatt.lu.

Bei der E- Zigarette verdampft Flüssigkeit und es bildet sich Nebel der inhaliert wird. Dieser Nebel ähnelt in Konsistenz und sensorischer Wirkung dem Tabakrauch. Im Unterschied zur traditionellen Zigarette findet aber keine schwellende bis glimmende Verbrennung von Tabak statt.

Elektronische Zigaretten sollen laut EU jetzt strenger reguliert werden. Sie fallen jedoch nicht unter dieselben Vorschriften wie Arzneimittel und dürfen weiter im freien Handel angeboten werden. Sie dürfen des Weiteren laut EU-Richtlinie aber nicht mehr als 30 mg/ml Nikotin enthalten, müssen Gesundheitswarnungen auf der Verpackung tragen und dürfen nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren verkauft werden.

Es wird Transparenz verlangt

Hersteller und Importeure müssen den zuständigen Behörden eine Liste aller Inhaltsstoffe, die in dem Erzeugnis enthalten sind, mitteilen. Die EU-Parlamentarier widersetzen sich in diesem Zusammenhang der Verwendung von Zusatz- und Geschmackstoffen in den Tabakwaren. Schließlich sollen E-Zigaretten denselben Beschränkungen der Werbung wie Tabakprodukte unterliegen.

Die EU-Direktive ändere aber nichts an der Luxemburger Gesetzgebung, betont der Generalsekretär der Horesca.

Schädlich oder nicht?

Die Wissenschaftler sind allerdings geteilter Meinung, was die Gesundheitsgefahr anbelangt, die von den E-Zigaretten ausgeht. Das regelmäßige „Rauchen“ der E-Zigarette soll für die Gegner gesundheitsschädigend sein. In einigen „Liquids“ stellten verschiedene Forscher krebserregende Substanzen fest. In den USA ist das „Rauchen“ von E-Zigaretten zum Beispiel bei sämtlichen Fluglinien untersagt.

Der Luxemburger Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo sieht aber noch keinen Grund, die E-Zigarette zu verbieten. Bisher habe die Weltgesundheitsorgansiation auch nur das Verbot jeder Werbung für diese Zigaretten empfohlen.

Im Allgemeinen steht die Horesca dem erweiterten Rauchverbot aber immer noch skeptisch gegenüber. In Belgien seien durch das Rauchverbot viele Gaststätten geschlossen worden, so Koepp. In Irland, das gerne als Vorzeigeland für die gelungene Einführung des allgemeinen Rauchverbots im Horesca-Bereich dargestellt wird, hätten kurz nach dem Verbot bis zu 30 Prozent der Betriebe Konkurs angemeldet. Erst als man die Zigarette auf speziell eingerichteten, überdachten Terrassen erlaubte, ging es wieder bergauf. In Griechenland wurde indes eine außergewöhnliche Regelung eingeführt. Dort kann man sich durch die Zahlung einer speziellen Abgabe vom Rauchverbot „freikaufen“.