Wegen Aufrufs zum Fremdenhass wurden am Donnerstag drei Männer im Alter zwischen 23 und 68 Jahren verurteilt. Einer von ihnen war bereits vor einigen Monaten ebenfalls wegen Aufrufs zum Fremdenhass zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nun wurde derselbe zu einer weiteren Haftstrafe von ebenfalls sechs Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.
Im Februar 2014 hatten sie fremdenfeindliche Kommentare gegen Flüchtlinge „gepostet“. „Et géif Zäit ginn, dass erëm sou e klengen Éisträicher géif opkräizen! Da géif mol erëm gebotzt ginn!“, so nur ein Kommentar, der auf Facebook erschienen war. Die Staatsanwaltschaft forderte die „suspension du prononcé“ (die Angeklagten sollen verurteilt, aber nicht bestraft werden) gegen zwei der Beschuldigten und neun Monate Haft sowie eine Geldstrafe gegen den dritten Beschuldigten. Was die beiden anderen Angeklagten anbelangt, kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Die drei Männer müssen außerdem dem Nebenkläger, der ASTI, den symbolische Euro zahlen.
Es ist nicht zum ersten Mal, dass Personen fremdenfeindliche Kommentare posten. Mit diesem Urteil will das Gericht ein Zeichen setzen, dass Facebook keine rechtsfreie Zone ist. Aufruf zum Fremdenhass ist auch auf sozialen Netzwerken verboten.
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