„Ich habe die Zimmer nie illegal vermietet“

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LUXEMBURG - Eine Frau und ihr Ehemann mussten sich am Mittwoch vor Gericht verantworten, weil sie unter anderem Wohnungen vermieten würden, die nicht den hygienischen Kriterien entsprochen haben.

Im Juli wurde der Prozess jedoch ausgesetzt weil der Rechtsanwalt erst Ende Juni also eine knappe Woche vor dem Prozess die Akte erhielt. Schuld daran war damals nicht der Verteidiger sondern der angeklagte Ehemann. Der Vorsitzende Richter bemerkte damals: „Seit Ende April hatte der Mann Zeit, sich Rechtsbeistand zu suchen“. In dieser Affäre geht es vor allem um mehrere kleine Wohnungen in einem Haus in Bartringen, die vermietet wurden. Darunter war ebenfalls eine Wohnung, die von einer Familie aus Senegal bewohnt wurde. Sie wohnten auf nur 13,95 Quadratmetern. Es gab kein fließendes Wasser und die Vermieterin hatte monatelang den Strom abgestellt. Außerdem wollte die Vermieterin die Miete (600-650 Euro) nur ohne Beleg einkassieren. (das Tageblatt berichtete ausführlich im Oktober 2011). Am Mittwoch war sowohl der Angeklagte mit seinem Verteidiger als auch die Frau ohne Rechtsbeistand vor Gericht anwesend.

Zehn Wohnungen sind in dem Zweifamilienhaus in der route de Luxembourg in Bartringen untergebracht. Äußerlich sieht das Haus heruntergekommen aus. Zum heutigen Zeitpunkt seien die Wohnungen noch immer vermietet. Die Angeklagte erklärte zu Beginn der Sitzung, dass sie die Vorwürfe nicht verstehen würde. Sie erklärte sie würde nicht arbeiten und würde von den 1.500 Euro Miete leben. Daraufhin antwortete der Richter: „Glauben sie nicht das sei ein wenig untertrieben“. Die Frau und ihr noch Ehemann (das Scheidungsverfahren läuft) leben seit 2005 getrennt. Zudem erklärte die Frau, dass ihr Mann genauso Verantwortung übernehmen müsste wie sie. „Das stimmt so nicht“, bemerkte der Richter. „Ihr noch Mann und Sie leben getrennt und die Wohnungen wurden erst vermietet nachdem Ihr Mann das Haus verlassen hatte“.

Im Haus gäbe es, laut Anklageschrift ebenfalls Wohneinheiten, wo sich keine Sanitäranlagen befinden würden. Auch reichte die Frau den Richtern und der Staatsanwaltschaft ihre Stellungnahme schriftlich ein. Des Weiteren erklärte sie ständig sie habe nicht gewusst was sie falsch gemacht hätte. Die Gemeinde Bartringen hätte schließlich die Baugenehmigung erteilt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bemerkte daraufhin: „Sie hat die Tendenz durch zahlreiche Argumente die Leute zu verwirren“. Sogar ihr Ehemann versuchte mehrmals seine Frau ruhig zu stellen.

Keine Sanitäranlagen

Als der zuständige Ermittler in den Zeugenstand trat, erklärte dieser welche Zustände in dem Haus herrschten. Laut dem Zeugen hätten sowohl Leute im Keller als auch im Dachgeschoss gewohnt. Die Wohneinheiten wurden teilweise ohne Toilette, ohne Küche und sogar ohne Wasseranschluss vermietet, dies ist in Luxemburg illegal. Auch gaben es laut Anklageschrift keine einzelnen Stromzähler für die jeweiligen Wohnungen. „Die Abrechnung wurde Pi Mal Daumen gemacht“, so der Ermittler. Die Eigentümerin selbst wohnt ebenfalls in dem Haus.

Das Haus wurde laut dem Zeugen eigenhändig umgebaut. Dünne Trennwände aus Holz oder Plastik würden die Wohnungen unterteilen. Lediglich zwei Wohnungen entsprechen den Sicherheitskriterien die das Gesetz vorschreibt. Der Zeuge erklärte des Weiteren, dass der einzige Zugang des Hauses die Haupteingangstür war. Dies entspreche keineswegs den Sicherheitsvorschriften. „Die Angeklagte Frau sei ein bekannter Namen bei der Polizei im Kanton Capellen, im negativen Sinne“, so der Zeuge.

Ständig mischte die Angeklagte sich in die Zeugenbefragung ein. Weil die Angeklagte ohne Rechtsbeistand auftrat, meinte der Richter: „Dies macht diesen Fall nicht unbedingt einfacher“. Daraufhin erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, dass er bereits jetzt schon gegen den Ehemann den Freispruch fordern wird. „Wir können nicht beweisen, dass der Mann von den Vermietungen und von den Sanitäreinrichtungen wusste“, so der Substitut. Was die angeklagte Frau angeht hob der Vertreter der Staatsanwaltschaft hervor, dass er gegen sie eine Geldstrafe von 15.000 Euro fordern würde. Falls sie nicht mit den illegalen Vermietungen aufhören würde, käme es laut Staatsanwaltschaft zu einem weiteren Prozess wo dann eine Gefängnisstrafe gefordert wird.

Das Urteil wird am 11. November ergehen.

(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)