Syfel kritisiert Kirchenfabriken-Gesetz

Syfel kritisiert Kirchenfabriken-Gesetz

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Das Syfel hat in einer Mitteilung die letzten Änderungen am Kirchenfabriken-Gesetz kritisiert. Der Verband der Kirchenfabriken bemängelt, dass dem Erzbischof und somit dem Bistum mit den neuen Änderungen zu viel Macht zukommt: „Der Erzbischof kann die Vorstandsmitglieder des Fonds nach seinem Gutdünken ernennen und entlassen.“ Das bedeute, dass die „Macht über die Kirchenfabrikgüter nach nunmehr 208 Jahren“ wieder in der Hand des Erzbischofs liegen würde.

Das Syfel kritisierte auch, dass in Zukunft die jeweilige Gemeindeverwaltung „einseitig“ das letzte Wort über das Besitzrecht der Gebäude haben wird. Sollte keine Urkunde vorliegen, würde die Verwaltung die Entscheidung übernehmen. Dies sei in der Konvention von 2016 so nicht vorgesehen gewesen, meint der Verband und beklagt, dass die Gemeindeverwaltungen angehalten würden, „gegebenenfalls gegen Besitzrechte zu verstoßen“.

Der Kontext

Das Gesetz wurde nach einem Gutachten des Staatsrates geändert. Der Rat hatte mehrere Mängel am Text und juristische Unklarheiten beanstandet. Das Gesetz soll die Besitzrechte an den Kirchen in Luxemburg regulieren. Hier soll vor allem geklärt werden, ob die Gebäude den Gemeinden oder dem Bistum gehören. Alle Gebäude, die nicht in Gemeindehand bleiben, sollen von einem Fonds verwaltet werden.

Die Kirchenfabriken, die bisher die Gebäude verwaltet haben, stellen sich gegen das Gesetz und sprechen von einer „Enteignung“ der Kirchenfabriken. Weil das Bistum sich nicht auf ihre Seite schlägt, befindet sich der Verband seitdem im Streit mit dem Erzbischof – und mit Innenminister Dan Kersch (LSAP).

Epikur
24. August 2017 - 8.35

Dorëms geet et jo. Si sollen endlech funktionéieren wéi all anere Veräin och, ouni Privilegien!

Jeannot
23. August 2017 - 23.48

SI kënnen sech drun hale wéi de Geck un de Bengel, mä Tatsaach ass, dat Eenzegt wat hinnen iwwreg bleift, ass sech ëmzebenennen an 'Anciens Membres Syfel' an eemol am Joer eng Conveniat-Friess feieren, déi se awer ongewinnterweis selwer musse bezuelen.

jang_eli
23. August 2017 - 11.45

Asbl ?? Association SANS but lucratif ? Ma daat wär awer mol eppes ganz Neits fir déi Hären.

Joewood
23. August 2017 - 11.33

Ganz richtig und damit ist schon alles gesagt

Epikur
22. August 2017 - 18.46

Serenissima benutzt das richtige Wort: Treuhand. Das Vermögen müsste zunächst in eine staatliche Treuhand kommen und dann auf die 33 neuen Pfarren, welche privatrechtlich als "a.s.b.l." gegründet werden müssten (wie auch das Bistum selbst), aufgeteilt werden. Bei den Kirchengebäuden soll die "Pfarre a.s.b.l." entscheiden, ob sie es will oder nicht. Sie muss dann mit den Mitgliedsbeiträgen dieses Gebäude unterhalten. Andernfalls gehört das Gebäude der Gemeinde, die damit macht, was sie will.

Clemi
22. August 2017 - 18.35

Oh bon dieu quand vas-tu faire taire enfin ces énergumènes du syfel???

Horace
22. August 2017 - 18.27

Die Syfel sind mit den Kirchenfabriken abgeschafft. Es wird Zeit, dass sie sich daran gewöhnen. Jetzt müssen sie eben selber für ihre Speisen und Getränke aufkommen.

Serenissima
22. August 2017 - 16.55

Diese Leute können nicht von Enteignung reden, da sie nicht die Eigentümer der Liegenschaften und Gelder sind, sind nur die Treuhandverwalter, und so einen Treuhandvertrag kann geändert werden genau wie er durch ein Gesetz erschaffen worden ist, kann also durch ein anderes Gesetz geändert, beziehungsweise abgeschafft werden, mehr ist in dieser leidigen Geschichte nicht mehr zu sagen...

jacques zeyen
22. August 2017 - 16.45

Der liebe Gott,als größter Immobilienbesitzer des Universums,scheint das Syfel auch im Stich gelassen zu haben. Zeit sich um Sinn und Zweck dieses Vereins Gedanken zu machen.