„Pfändung, die nichts mit den Werken an sich zu tun hat“: Polizeieinsatz im Luxemburger Museum MNHA

„Pfändung, die nichts mit den Werken an sich zu tun hat“: Polizeieinsatz im Luxemburger Museum MNHA

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Im Nationalmuseum für Geschichte und Kunst (Musée National d’Histoire et d’Art, MNHA) ist es am vergangenen Donnerstag zu einem Polizeieinsatz gekommen. Sowohl die Luxemburger Staatsanwalt als auch Kulturministerin Sam Tanson bestätigen einen entsprechenden Bericht der Wochenzeitung woxx.

Von Frank Göbel und Claude Molinaro

„Am Donnerstag, 14. Februar, hat im MNHA eine Durchsuchung stattgefunden“, bestätigt Diane Klein, Sprecherin der Luxemburger Staatsanwaltschaft, auf Anfrage am Freitagmittag. Die Durchsuchung sei im Zuge eines internationalen Rechtshilfeersuchens („Commission rogatoire internationale „) durchgeführt worden, das aus Belgien gestellt worden sei. Mittelpunkt der Aktion habe eine private Kunstsammlung gestanden. Es ging um die Pfändung von Vermögenswerten im Zuge einer Vollstreckung („saisie par équivalent d’avoirs“).

„Das heißt, dass die Sammlung oder Teile davon im übertragenen Sinne gepfändet wurden“, sagt Klein. Die Kunstwerke bleiben im Museum. „Allerdings ist sichergestellt worden, dass sie bis auf weiteres nicht von ihrem Besitzer zurückverlangt werden kann“, erklärt die Justiz-Sprecherin. Genaue Details könnten aber nicht genannt werden.

Fragliche Werke wurden im Museum präsentiert

Auch das Kulturministerium als Träger des Museums erklärt gegenüber dem Tageblatt, dass aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit keine Details genannt werden könnten. Es gebe keinen Zusammenhang mit der Problematik von Beutekunst, betont Kulturministerin Sam Tanson. „Die ganze Sache hat nichts mit den Kunstwerken an sich zu tun!“ Vielmehr gehe es eben darum, Vermögenswerte zu sichern, die einer Person zugeordnet werden, die von belgischen Behörden ins Visier genommen wurde. Es handele sich um Stücke, die in der Vergangenheit „regelmäßig“ auch im Museum ausgestellt waren.

Die Zeitung woxx hatte in ihrem Artikel die Frage aufgeworfen, wie es sein könne, dass „eine Privatperson ihre Kunstwerke jahrzehntelang auf Kosten des Steuerzahlers einlagert“. Aus museumsnahen Kreisen erfuhr wurde dem Tageblatt allerdings, dass Privatleute das Museum keineswegs einfach als Lager nutzen könnten. Leihgaben würden nur angenommen, wenn sie für die Sammlung des Museums oder die Geschichte des Landes relevant seien. Außerdem sei das Museum verpflichtet, Leihgaben mindestens einmal der Öffentlichkeit zu zeigen. Sie unterlägen dabei strengen Kriterien: So prüfe das Museum in jedem Fall die Herkunft von Kunstwerken – etwa, indem bei Behörden wie Interpol geprüft werde, ob es sich nicht etwa um Diebesgut handelt.

„Fehler beim Online-Setzen“

Woxx beruft sich auf Quellen, laut denen die betreffende Sammlung vermutlich Mitte der 1990er-Jahre an das Museum gegangen ist, wahrscheinlich in den Jahren 1996 oder 1997. Ausgerechnet die Tätigkeitsberichte des Museums, die über diese Zeiten Auskunft geben, seien jedoch auf der luxemburgischen Datenplattform data.public.lu nicht hinterlegt.

Gegenüber RTL hat Tanson in diesem Zusammenhang erklärt, dass wohl „ein Fehler beim Online-Setzen passiert“ ist. Die Berichte lägen aber in Papierform vor, das Hochladen in die Datenbank werde nachgeholt.

Weder die Luxemburger Polizei noch die Staatsanwaltschaft können genau sagen, auf wessen Bitte die Luxemburger Polizei zur Tat geschritten ist. Selbst die belgische Generalstaatsanwaltschaft konnte am Freitagnachmittag nicht erklären, von welcher belgischen Behörde das internationale Rechtshilfe-Ersuchen an Luxemburg stammt.