Kritik an der Polizeireform

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Am Donnerstag diskutieren die Abgeordneten über die Polizeireform. Am Mittwoch äußerte sich die CSV-Fraktion zu den Entwicklungen.

Auf die Polizei in Luxemburg kommt eine Reform zu. Das entsprechende Gesetzesprojekt wurde bereits vor mehr als einem Jahr auf den Instanzenweg geschickt und sorgt seiner Natur gemäß für viele Diskussionen. Im Juli dieses Jahres schließlich hatte der Staatsrat sein Gutachten vorgelegt und einige Änderungen gefordert. Diese „Amendements“ wurden nun eingebracht und heute sollen sie in der zuständigen Kommission des Parlaments diskutiert werden.

Am Mittwoch präsentierte die CSV-Fraktion nun im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Einschätzung der Reform im Lichte der neuen „Amendements“. Die CSV sei prinzipiell nicht gegen eine Reform, welche die Polizeiorganisation verbessere, beteuern Fraktionschef Claude Wiseler und der Abgeordnete Léon Gloden. Die Partei plädiert für eine „bürgernahe und effiziente Polizei“. Die Reform geht der CSV aber selbst nach den Veränderungen im Gesetzesprojekt insgesamt nicht weit genug.

Im diesem Sinne kann die CSV-Fraktion auch nicht nachvollziehen, warum die „Commissariats de proximité“ nicht im potenziellen neuen Gesetzestext verankert sind. Die Bürger würden danach verlangen und bei den Diskussionen in der Kommission würden die CSV-Abgeordneten auch auf diesen Punkt pochen, so Gloden.

Ein weiterer Punkt, in dem die CSV Nachbesserungsbedarf sieht, ist die Ausgestaltung der Befugnisse der zukünftigen „Police administrative“, die vorbeugend auftreten soll, zum Beispiel um Vandalismus vorzubeugen. Zur Feststellung der Identität soll die Polizei in Zukunft Menschen vier Stunden lang festhalten können, die CSV fordert sechs Stunden. Natürlich, das unterstreicht die CSV, müsse der Bürger das Recht haben, im Nachhinein Beschwerde einzulegen, wenn er sich in seinen Rechten verletzt sieht.

„Bürgernahe und effiziente Polizei“

Es fehle in dem Gesetz auch die „Sicherheitsdurchsuchung“, so die CSV. Ein Auto dürfe im Falle einer ernsten, konkreten und unmittelbaren Gefahr durchsucht werden, eine Person allerdings nicht. Dies bedeute eine Gefahr für die Polizisten und für andere Bürger, warnt die CSV.

Die CSV-Abgeordneten Léon Gloden und Claude Wiseler wollen eine bürgernahe Polizei. Foto: François Aussems.

Viel diskutiert wurde auch der „Platzverweis“. Zwar befürworte die DP genau wie die CSV einen solchen, jedoch stünden dem die anderen Regierungsparteien, LSAP und Grüne, im Weg. Mit einem Platzverweis könnte die Polizei eine Person von einem Ort „wegschicken“. Befürworter meinen, eine solche Maßnahme könne zum Beispiel bei Sportveranstaltungen gegen Fans, die sich schlecht benehmen, zum Einsatz kommen. Kritiker befürchten, dass ein Platzverweis vor allem genutzt wird, um etwa Bettler und Obdachlose zu verjagen.

Was die zukünftige „Police judiciaire“ angeht, so sei geplant, dass sie eine Zentrale in Luxemburg-Stadt haben soll und drei „Antennen“. Im Sinne der Bürgernähe meint die CSV, dass eine solche „Antenne“ auch in der Hauptstadt notwendig ist.

Was die Einstellung neuer Polizisten bei der Kriminalpolizei angeht, glaubt die CSV, dass es die Polizei entlasten kann, wenn für Sekretariatsarbeiten und zum Beispiel für den Empfang durchaus Zivilisten eingestellt werden können.

Die Partei glaubt auch nicht, dass Polizisten grundsätzlich eine militärische Ausbildung brauchen. In der Ermittlung gegen Finanzkriminalität etwa sei so etwas erlässlich. Hier genüge zum Beispiel ein Studium, das die Polizisten auf ihre Arbeit vorbereite.

Horda
29. September 2017 - 18.38

Betteln und obdachlos sein ist keine Straftat. Genau das haben die ‚Grünspechte‘ gemeint.

J.C. KEMP
28. September 2017 - 12.24

Die Polizei ist in dem Fall Ankläger, Verteidiger und Richter,und führt noch das Urteil aus, das darf nicht sein.

Andreas Trupp
28. September 2017 - 11.54

Rechtswidrige Platzverweise sind in Deutschland, wo der Platzverweis in allen Bundesländern zu den Standardmaßnahmen der Polizei gehört, tatsächlich sehr verbreitet. Obwohl das Betteln in Fußgängerzonen zum zulässigen Gemeingebrauch der Straße gehört, erteilen Polizeibeamte oft Platzverweise, ohne dass dies von den Vorgesetzten beanstandet würde. Wenn der Gemeingebrauch in Luxemburg nicht enger als in Deutschland gefasst ist und die Idee des Rechtsstaates ernst genommen werden soll, sollte in der Tat auf die Einführung eines Platzverweises verzichtet werden; zumindest aber sollte er nur in eng umgrenzten, vom Gesetz einzeln aufgeführten Fällen zulässig sein.

Serenissima
28. September 2017 - 9.44

Der PLatzverweis gibt es schon seit Jahren in den anderen Ländern, weshalb wollen denn unsere Sozialisten und Grünspechte nicht einsehen dass eine solche Massnahme doch sehr effizient sein könnte bei Krawallen auf Sportplätzen aber auch bei Bettelei auf Parkplätzen und Obdachlosen die sich in Bushaltestellen oder Gebäudeeingängen einquartieren ?