Illegale Bauschuttdeponie – Geldstrafe von 1.500 Euro

Illegale Bauschuttdeponie – Geldstrafe von 1.500 Euro

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Er benutzte ein Grundstück, das in einer Naturschutzzone lag, jahrelang als Lager für Bauschutt. Deshalb wurde ein Mann am Freitag in Luxemburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Seit Ende April musste sich der Mann vor den Richtern verantworten. Das Urteil vom Freitag sieht zudem vor, dass er alle Abfälle auf dem Grundstück binnen der kommenden sechs Monaten beseitigt.

Die Firma des Angeklagten liegt gleich neben dem Naturschutzgebiet „Haff Réimech“. Einzelne Parzellen der Baugesellschaft sollen aber in der Grünzone liegen. Laut der Verteidigung sollte es mehrere Sitzungen mit den Gemeindeverantwortlichen gegeben haben, in denen immer wieder betont worden sein soll, dass diese Parzellen umklassiert werden sollen. Sowohl die Zeugen der „Administration des eaux et forêts“ als auch einzelne Gemeindeverantwortliche meinten im Prozess jedoch, sie könnten sich nicht an solche Sitzungen erinnern.

„Die Grenzen waren nicht genau eingezeichnet“

Der ehemalige Bürgermeister von Schengen betonte sogar, dass die Firma diese Parzellen bereits seit sehr langer Zeit als Zwischenlager nutze. Der stellvertretende Geschäftsführer der Baufirma erklärte, dass die Grenze zwischen dem Naturschutzgebiet und dem Grundstück der Firma nicht genau eingezeichnet sei. „Wir haben allerdings nie Dreck dort abgelagert, nur Bauschutt, der wieder zum Einsatz kam“, erklärte der Zeuge anlässlich des Prozesses. Eine Vertreterin des Nachhaltigkeitsministeriums meinte im Zeugenstand, dass sie die zuständige Behörde der Naturschutzverwaltung bereits mehrere Male auf die Zustände aufmerksam gemacht habe.

„Die Firma hatte keine ministerielle Genehmigung, um dieses Grundstück als Zwischenlager zu nutzen“, erklärt die Zeugin. „Darüber hinaus ist der ‚Haff Réimech‘ ein europäisches Vogelschutzgebiet.“ Der Angeklagte sagte, er habe die Firma im Jahr 1994 von seinem Vater übernommen. „Die Parzelle, um die es hier geht, wurde für unterschiedliche Zwecke genutzt“, sagte er. „Vor einiger Zeit wurde hier Wein angepflanzt und erst später dann wurde das Gelände als Zwischenlager verwendet.“ Erst im Jahr 2004 habe ihn die Naturschutzverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass ein Teil der Parzelle im Naturschutzgebiet liegt. „Ich wurde aber nie darüber informiert, dass ich dieses Areal nicht als Zwischenlager benutzen darf“, meinte der Angeklagte.

Am Freitag nun wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verdonnert. Zusätzlich muss er dafür sorgen, dass alle Abfälle auf dem Areal beseitigt werden.

Muller Guy
23. Juni 2018 - 11.21

1500 € an och nach "verdonnert" Dat fir eng Schaan fir den Mann an seng ganz Famill. Déi werten sech lo fir den Rescht vum Liewen nie méi ennert d'Leit trauen. Mol serieus, Des Persoun krut bestemmt den Lachkrämpchen wéi en dat Urteel gewouer gin as.

anne
22. Juni 2018 - 23.02

Dass fir ze lachen 1500€Stroff