„Habe das Messer auf dem Boden gefunden“: Prozess um eine blutige Schlägerei in einer Tiefgarage

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Vor der neunten Kammer findet seit Montag der Prozess gegen fünf Beschuldigte statt, die sich wegen einer blutigen Schlägerei am 23. Februar 2012 in einer Tiefgarage im hauptstädtischen Bahnhofsviertel verantworten müssen.

Von unserem Korrespondenten Carlo Kass

Am Dienstag behauptete der Angeklagte, der laut Videoaufnahmen ein Messer gezückt und benutzt hatte, im Zeugenstand, dass er das Objekt nicht mit in die Disko genommen, sondern in der Tiefgarage vom Boden aufgehoben hatte. Wie eine solche Waffe in eine Tiefgarage kommt und warum er damit zurück zu den Streithähnen ging, konnte der Mann nicht plausibel erklären. Ein anderer habe das Messer fallen lassen, nachdem er ihn damit verletzt hatte, so der Beschuldigte weiter. Er habe es aufgehoben und sich dann verteidigt, so die immer widersprüchlicher werdenden Aussagen des Hauptangeklagten.

Sein Verteidiger wies auf die „exzessiv lange Dauer“ der Ermittlungen hin. In einem ersten Anlauf habe die richterliche Ratskammer sogar eine Einstellung des Verfahrens ins Auge gefasst, so der Anwalt weiter. Er konzentrierte sich dann auf die schon von seinem Kollegen angekündigte Forderung der Annullierung der Videoaufnahmen als Beweisstücke, auf denen die gesamte Anklage beruht.

Beide berufen sich auf die Erpresseraffäre des Sicherheitsmannes aus dem großherzoglichen Palast, der in einer Kabine in der Nähe des Postgebäudes gefilmt wurde. Da diese Aufnahmen damals vom Kassationshof nicht als Beweis zugelassen wurden, forderten die Verteidiger, dass diese Prozedur auch auf den vorliegenden Fall bezogen werden sollte.

Videoaufnahmen als Beweisstücke

Me Karp ging die Aussagen der Augenzeugen durch, von denen fast keiner das Messer gesehen hatte. Ohne die Videoaufnahmen würde also nicht viel bleiben, so der Anwalt, der die Aussage seines Klienten in öffentlicher Verhandlung vor den Richtern, er habe sein Gegenüber mit dem Messerrücken verletzt, scheinbar überhört hatte.

Bevor der zweite Anwalt sein Plädoyer beginnen konnte, forderte einer der Streithähne noch schnell 20.000 Euro Schadenersatz, was von der Verteidigung „en bloc“ abgelehnt wurde. Me Altwies plädierte den Umstand, dass sein Mandant nie mit dem Messer in Kontakt gewesen sei und in Notwehr gehandelt habe. Er forderte den Freispruch.

„Last but not least“ legte der dritte Verteidiger auf stringente Weise das Argument der Annullierung der Videoaufnahmen dar. Jedenfalls muss die Kriminalkammer darüber befinden, ob sie als Beweis zugelassen sind, sollten die Kameras ohne Zulassung filmen. „Nul n’est parfait“, begann Me Grasso sein eigentliches Plädoyer. Denn auch aus den Videoaufnahmen geht vor allem hervor, dass die beiden Angeklagten, die sich als Opfer darstellen, die einzigen sind, die ein aggressives Verhalten an den Tag legten. Außerdem hätten das Paar und sein Freund alle Zeit der Welt gehabt, den Tatort zu verlassen. Auch er bat um einen Freispruch für seine Mandantin.

Die öffentliche Anklägerin relativierte die von der Verteidigung aufgeworfene Legitimitätsfrage der Videoaufnahmen und erkannte diese als Beweisstücke an. Wer jedoch den Streit angefangen hatte und wer ihn frühzeitig hätte beenden können, gehe nicht klar aus den Aufnahmen hervor. Fest stünde jedoch, dass ein scharfes Messer im Spiel gewesen sei. Die öffentliche Anklägerin forderte acht Jahre Haft für den Hauptangeklagten wegen Mordversuchs sowie sechs Jahre Haft für den zweiten Mann. Das Urteil wird am 27. März gesprochen.

Mit dem Messer in die Disko: Prozess um eine blutige Schlägerei in einer Tiefgarage