Wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilt, werden die medizinischen Untersuchungen vor der Eheschließung abgeschafft. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Bisher mussten zukünftige Eheleute vor der Heirat eine Reihe medizinische Tests durchlaufen. Dies war auf ein Gesetz von 1972 zurückzuführen. Mit der Novelle vom 4.Juli 2014 wird das bisherige Gesetz außer Kraft gesetzt.
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