Pneumokokken-Impfung: LSAP sieht Klärungsbedarf

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Laut LSAP-Abgeordnete Claudia Dall'Agnol wird eine Impfung von staatlicher Seite aus empfohlen. Sie wird von der Krankenkasse aber nicht bezahlt. Die Abgeordnete will Antworten vom Gesundheitsminister.

Der staatliche Gesundheitsausschuss empfiehlt seit längerem eine Impfung gegen Pneumokken. Das sind Bakterien, die schwere Infektionen verursachen. Besonders bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren Menschen und Menschen mit chronischen Grundleiden können sie gefährlich werden. Der Aussschuss empfiehlt einen Impfstoff „23valent“, er wirkt gegen 23 verschiedene Pneumokokkentypen. Dieser Impstoff stehe, laut Claudia Dall’Agnol, aber nicht auf der offiziellen Liste der UCM (Union de caisses de maladie), und wird damit auch nicht von der Krankenkasse bezahlt. Die Abgeordnete will nun in einer parlamentarischen Anfrage an Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo wiss, ob der Impstoff offiziell geführt wird. Wenn nicht, warum wird er dann vom staatlichen Gesundheitsausschuss empfohlen, so die Abgeordnete weiter.

INFEKTIONSWEG
Pneumokokken werden selten durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch weitergegeben, sondern es handelt sich meistens um endogene Infektionen. Sie besiedeln die Schleimhäute des Nasenrachen (Nasopharynx). Träger und Überträger von Pneumokokken sind hauptsächlich Kinder in den ersten beiden Lebensjahren, Erwachsene ohne Kontakt zu Kleinkindern sind nur zu etwa 5 % besiedelt, eine Zahl die allerdings mit zunehmendem Alter (>65 Jahre) und schwächerem Immunsystem wieder ansteigt. Überträger werden meist von einem bis maximal drei verschiedenen Serotypen zugleich besiedelt, die jedoch immer wieder durch neue ersetzt werden