Kein UCI-Einspruch?

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Am 21. März ist die Frist abgelaufen, um im Fall Frank Schleck Einspruch gegen das Urteil (1 Jahr Sperre) einzulegen. Ab nun hätte nur noch die Welt-Antidoping-Agentur die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

Haben alle implizierten Parteien alle Fristen richtig interpretiert, ist am 21. März um Mitternacht diejenige des Radsport-Weltverbandes UCI abgelaufen, um im Fall Frank Schleck Einspruch gegen das Urteil – ein Jahr Sperre wegen einer positiven Dopingprobe bei der Tour de France 2012 – einzulegen.

Wegen Dopingverdachts während der Tour de France 2012 war Frank Schleck am 30. Januar 2013 zu einer Sperre von zwölf Monaten verurteilt worden.

Ist dem so, dann hätte ab dem 21. März nur noch die Welt-Antidoping-Agentur WADA während 21 Tagen die Möglichkeit, Einspruch gegen das Urteil des Luxemburger „Conseil de discipline contre le dopage“ (CDD) einzulegen.

Die UCI hatte sich zuletzt sehr bedeckt gehalten, ob sie denn nun Einspruch einlege oder nicht. Je nachdem wie kurzfristig vor Frist-Ende sie vielleicht vor dem „Tribunal arbitral su sport“ (TAS) in Lausanne Einspruch eingelegt hat, muss sie das – im Falle wo – auch noch nicht unbedingt nach außen kommuniziert haben, gilt es doch zuerst den Sportler davon in Kenntnis zu setzen. Auch eine TAS-Kommunikation gibt es bisher nicht.

Straf-Forderung

Dass die UCI keinen Einspruch einlegt, scheint nach Lektüre des Urteils nach wie vor unwahrscheinlich (siehe auch „T“ vom 31. Januar 2013). Denn die UCI war bei allen Verhandlungen im Fall Schleck als Beobachter zugegen und formulierte auch eine Straf-Forderung, die im Urteil nachzulesen ist: „Die UCI wollte zwei Jahre Sperre, schloss eine geringere Strafe aus, und forderte gar eine Geldstrafe in Höhe von 70 Prozent des Jahresgehalts von Schleck. Das jetzige Urteil dürfte sie also kaum zufriedenstellen“, schrieb das Tageblatt am 31. Januar.

Wie es zu einem Sinneswandel gekommen sein könnte, scheint nicht direkt ersichtlich – auch wenn die UCI sich darauf behauptete, das erhaltene Dossier nach dem Urteilsspruch sei nicht vollständig gewesen und sie habe zusätzliche Informationen beim CDD anfordern müssen.

Sicher scheint lediglich: Frank Schleck selbst und die Luxemburger Antidoping-Agentur ALAD haben innerhalb der Fristen keinen Einspruch eingelegt. Zumindest die ALAD hatte dies auch offiziell mitgeteilt. Eine „T“-Nachfrage bei Schleck war unbeantwortet geblieben.