Einspruch „unbegründet“

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Das Skandalspiel von Düsseldorf wird nicht wiederholt. Das Sportgericht des DFB wies am Montag den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegations-Rückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) als "unbegründet" zurück.

Laut erster Instanz sind die Berliner abgestiegen, während die Fortuna nach 15 Jahren in die Bundesliga zurückkehrt. Die Kosten des Verfahrens trägt Hertha BSC. Allerdings haben die Berliner binnen 24 Stunden noch die Chance, das DFB-Bundesgericht anzurufen.

„Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war“, sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz. „Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.“

Tatsachenentscheidung

Die Entscheidung des Schiedsrichters Wolfgang Stark, das Spiel insgesamt dreimal zu unterbrechen und jeweils wieder fortzusetzen, sei „eine Tatsachenentscheidung“ gewesen, sagte Lorenz, ließ aber zugleich keinen Zweifel daran, dass nicht viel zu einer gegenteiligen Entscheidung fehlte.

„Der Versuch, nachzuweisen, dass die Berliner unter Angst standen, blieb ohne Erfolg. Es wurde kein Berliner Spieler verletzt oder körperlich angegriffen oder musste ausgewechselt werden. Wäre das der Fall gewesen, hätte der Einspruch Erfolg gehabt“, sagte Lorenz. „Hätte der Platz nicht geräumt werden können – auch dann hätte eine Spielumwertung stattfinden müssen.“

Im Falle eines Ganges vor das Bundesgericht würde es wohl am Mittwoch zu einer weiteren Verhandlung am grünen Tisch kommen. Danach wäre ein Gang vor das DFB-Schiedsgericht möglich. Selbst der Internationale Sportgerichtshof CAS könnte theoretisch noch eine Rolle in der Auseinandersetzung spielen.

Im Stand-by-Modus

Die Profis beider Mannschaften hatten sich am Wochenende im Stand-by-Modus befunden und mit angezogener Handbremse trainiert. Die Düsseldorfer sagten ihre für die nächsten Tage geplante Mannschaftsfahrt nach Mallorca ab, nachdem sie bereits ihre große Aufstiegsparty in der Arena verschoben hatten.

Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Fortuna-Seite, die Partie am 15. Mai sei trotz der Vorkommnisse am Rande wie des Platzsturms der Düsseldorfer Fans in der Nachspielzeit unter regulären Bedingungen zu Ende geführt worden. Stark hatte das Spiel nach einer gut 20-minütigen Unterbrechung für etwa 90 Sekunden wieder angepfiffen und in seiner Zeugenaussage am Freitag erklärt, er habe dies ohne Druck der Sicherheitsbeauftragten getan. Damit entkräftete Stark den Vorwurf der Berliner, er habe die Begegnung nur aus „Deeskalations-Gründen“ fortgesetzt. Auch der Kontrollausschuss hatte dafür plädiert, den Einspruch abzulehnen.