Freitag31. Oktober 2025

Demaart De Maart

PandemieChamber stimmt Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 14. März zu

Pandemie / Chamber stimmt Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 14. März zu
Der Abgeordnete Mars di Bartolomeo präsentierte den Gesetzestext in der Chamber Foto: Editpress/Julien Garroy

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Das luxemburgische Parlament hat die Verlängerung der Corona-Maßnahmen mit den Stimmen der Mehrheitsparteien angenommen. Die bisher geltenden Regeln sollen nun bis zum 14. März verlängert werden. Eine umstrittene Passage des Gesetzes zum Bildungssektor wurde nach einer „Opposition formelle“ des Staatsrats gestrichen. 

Das Coronavirus hat Luxemburg weiter fest im Griff. Das betonte der Berichterstatter der Gesundheitskommission des Parlaments, Mars di Bartolomeo, als er am Freitagnachmittag den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Corona-Maßnahmen vor dem Parlament präsentierte. Solange nicht genügend Leute geimpft sind und die Virus-Varianten die Situation wieder zu verschärfen drohen, käme man nicht daran vorbei, weiter das öffentliche Leben einzuschränken. Das Gesetz wurde später mit den Stimmen der Mehrheitsparteien (Dp, „déi gréng“ und LSAP) angenommen. CSV, ADR, „déi Lénk“ und Piraten stimmten dagegen. 

Bis zum 14. März werden die bisher gültigen Regeln verlängert. Dazu zählen unter anderem das „Couvre-feu“ von 23 bis 6 Uhr in der Nacht und dass nur zwei Personen aus dem gleichen Haushalt als Besuch empfangen werden dürfen. Auch die Horeca-Betriebe sind weiter geschlossen und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nach wie vor verboten. Ebenfalls bestehen bleiben die bekannten Einschränkungen bei Versammlungen (Maskenpflicht, Abstand, Sitzen bei mehr als zehn Personen). 

Änderungen gibt es etwa bei der Datenerhebung und dem Datenschutz. Mit dem Gesetz sollen unter anderem die nötigen Daten von geimpften Personen zur Pharmakovigilanz gespeichert werden. Außerdem werden Schnelltests bei sportlichen Wettbewerben zur Pflicht. Diese sind nicht nur für Spieler, Trainer und Schiedsrichter, sondern auch für Betreuerteams nun vorgeschrieben. 

Umstritten war eine Passage des überarbeiteten Gesetzestexts zum Bildungssektor. Der Staatsrat hatte diese Woche bereits sein Gutachten zum nun gestimmten neuen Covid-Gesetzestext veröffentlicht und eine „opposition formelle“ zu einer Textpassage eingelegt, die den Bildungssektor betrifft. Zudem hatten Abgeordnete bereits vor dem Gutachten auf die problematischen Formulierungen im Text hingewiesen. Der CSV-Abgeordnete Claude Wiseler kritisierte etwa: „Es wurde immer wieder gesagt, das Bildungsministerium würde auf eigene Gesetze zurückgreifen. Jetzt sollen aber zahlreiche Aspekte zum ersten Mal im Covid-Gesetz verankert werden.“ Die kritisierte Passage wurde aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. 

Lili
19. Februar 2021 - 19.36

Soulaang net mat 2/3 Mehrheet gestëmmt gëtt huet dëst näischt méi mat Demokratie ze doen mee pueren Willkür vun der Koalitioun. Eis Bierger a Mënscherechter gin mat Féiss getrëppelt