JustizSREL-Berufungsprozess wird auf unbestimmte Zeit verschoben

Justiz / SREL-Berufungsprozess wird auf unbestimmte Zeit verschoben
Frank Schneider beim SREL-Prozess im März vergangenen Jahres. Der Prozess in erster Instanz endete mit einem Freispruch. Das von der Staatsanwaltschaft beantragte Berufungsverfahren im Oktober kann nun nicht stattfinden, da Schneider bis zum 18. November in Nancy in Haft bleiben muss. Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Der vor einem Luxemburger Gericht für Ende Oktober vorgesehene SREL-Berufungsprozess wird nicht stattfinden. Einer der drei Beschuldigten, Frank Schneider, wird bis Mitte November in Nancy in Haft bleiben müssen. In Frankreich, wo er seinen Wohnsitz hat, wurde er festgenommen und soll wegen einer Betrugsaffäre an die USA ausgeliefert werden.

Paukenschlag. Der Berufungsprozess um die sogenannte SREL-Affäre findet nicht statt, so die Pressestelle der Luxemburger Justiz am Freitagmorgen auf Nachfrage des Tageblatt. Zumindest nicht wie angekündigt am 26. und 29. Oktober dieses Jahres. Der Grund dafür heißt Frank Schneider. Zum Prozess in der Geheimdienstaffäre im Oktober kann er nicht erscheinen.

Wie Reporter.lu am Donnerstagabend meldete, wird er noch einige Wochen in Nancy inhaftiert bleiben. Dort sitzt Schneider, seit er im April dieses Jahres aufgrund eines US-amerikanischen Haftbefehls in Frankreich, nicht weit entfernt von seinem Wohnsitz und in der Nähe der luxemburgischen Grenze, festgenommen wurde. Das Gericht in Nancy habe am Donnerstag entschieden, erst am 18. November darüber zu befinden, ob Schneider, mit einer elektronischen Fußfessel versehen, unter Hausarrest gestellt, auf seine mögliche Auslieferung an die USA warten kann. Für den SREL-Prozess zum vorgesehenen Termin ist das zu spät.

Betrug mit Kryptowährung

Die Auslieferung haben die Amerikaner beantragt, weil Schneider in den USA des Betruges mit Kryptowährungen in Millionenhöhe verdächtigt wird. Ob er wegen der Affäre „OneCoin“ wirklich ausgeliefert werden wird, ist unklar. Schneider selbst und seine Verteidigung wollen das jedenfalls verhindern, betonen aber, dass sie mit der amerikanischen Justiz zusammenarbeiten wollen. Laut Reporter.lu droht Schneider wegen des ihm vorgeworfenen Vergehens in den USA unter anderem eine sehr viel längere Haftstrafe als in Frankreich oder Luxemburg, von den Haftbedingungen in einem US-Gefängnis einmal abgesehen.

Zur Erinnerung: Frank Schneider, der zuletzt auch im Dienst der Europäischen Investitionsbank gearbeitet hat, war als „Chef des opérations“ des Luxemburger Geheimdienstes mitangeklagt, im Jahr 2007 eine illegale Abhöraktion organisiert zu haben. Da aber die Frage, ob oder ob nicht der damalige Premierminister Jean-Claude Juncker die Aktion genehmigt hatte, nicht eindeutig geklärt werden konnte, sind Schneider und die beiden Mitbeschuldigten, der ehemalige SREL-Direktor Marco Mille und Ex-Geheimagent André Kemmer im Juni vergangenen Jahres in erster Instanz freigesprochen wurden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Zu dem Prozess wird es, wie gesagt, einstweilen nicht kommen.

Fluchtgefahr

Dass das Gericht in Nancy weiterhin überlegt, was mit Schneider zu tun ist, ob vor allem Hausarrest eine gangbare Lösung sein kann, liegt zum einen an der Auslieferungsprozedur mit den USA, zum anderen laut Reporter.lu aber  auch daran, dass die Fluchtgefahr des Betroffenen nicht unerheblich ist. Vor Gericht seien seine „umfassenden beruflichen Fähigkeiten im Bereich der Nachrichtendienste, einschließlich einer perfekten Kenntnis der polizeilichen Techniken, und seine finanziellen Mittel“ berücksichtigt worden.

Welche Kreise die Anschuldigung ziehen mag, ist ungewiss. Mitangeklagt ist nämlich auch eine aus Bulgarien  stämmige Geschäftsfrau namens Ruja Ignatova. Von ihr fehlt seit Oktober 2017 jede Spur.

Die Verteidigung von Frank Schneider, unter anderem die renommierten Anwälte Lydie Lorang und Pol Urbany, haben beantragt, das Verfahren vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen.

Untern Strich heißt es, dass ein „langwieriges Verfahren zu erwarten sei“. Das gilt vorerst für die Auslieferung von Frank Schneider an die USA, aber sicherlich auch für den Berufungsprozess in der SREL-Affäre. Ob der überhaupt jemals wird stattfinden können, bleibt fraglich.