ÜbersichtDas müssen Luxemburger bei Reisen nach Belgien, Deutschland und Frankreich beachten

Übersicht / Das müssen Luxemburger bei Reisen nach Belgien, Deutschland und Frankreich beachten
In Belgien gilt ab dem 27. Januar ein vorübergehendes Verbot für „nicht unbedingt notwendige“ Reisen Foto: Le Républicain Lorrain

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In Europa herrscht ein völliger Wirrwarr an Reisebestimmungen. Sie sind nicht nur von Land zu Land verschieden, sondern selbst innerhalb nationaler Grenzen. Was Luxemburger, die nach Belgien, Deutschland oder Frankreich reisen möchten, beachten müssen, ist hier zusammengefasst.

Belgien

In Luxemburgs Nachbarland Belgien gilt laut der Website des Föderalen Öffentlichen Diensts (FÖD) ab dem 27. Januar ein vorübergehendes Verbot für nicht unbedingt notwendige Reisen – das betrifft sowohl die Ein- als auch die Ausreisen. Die Regelung soll bis zum 1. März gelten. Für Ausnahmen werde es ein Formular geben, in das man den Grund für seine Reise eintragen könne. Als unbedingt notwendige Gründe werden auf der Website unter anderem aufgeführt: zwingende familiäre Gründe, humanitäre Gründe, Studiengründe, Einwohner von Grenzregionen, berufliche Gründe für die Ausübung der Berufstätigkeit und „Verschiedenes“. Fahrten im Rahmen des täglichen Lebens für Aktivitäten, die auch in Belgien erlaubt sind, sollen demnach für Bewohner der Grenzregionen, wie zum Beispiel aus Luxemburg, erlaubt sein.

Alle Nichteinwohner, die nach Belgien einreisen, sollen laut der Website – zusätzlich zu dem obligatorischen negativen Test vor der Abreise – bei ihrer Ankunft in Belgien erneut getestet werden. Dabei könne es sich um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln. Ab dem 25. Januar solle es zudem für alle Reisenden, die aus dem Vereinigen Königreich, Südafrika oder Südamerika nach Belgien einreisen, eine zehntägige Pflichtquarantäne geben. Am ersten und siebten Tag der Quarantäne solle ein PCR-Test vorgenommen werden. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen sich außerdem von nun an in Belgien für zehn Tage in Isolierung begeben.

Laut dem Luxemburger Außenministerium gilt zurzeit noch: „Personen, die nach Belgien einreisen, müssen sich im Prinzip dort in Quarantäne begeben.“ Sollte es sich jedoch beim Aufenthalt um weniger als 48 Stunden handeln, werde man von der Quarantäne befreit. Bei einem Aufenthalt in Belgien von mehr als 48 Stunden müsse das PLF- Formular (Passenger Locator Form) mindestens 48 Stunden vor Anreise ausgefüllt werden und zusätzlich ein negativer Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgezeigt werden. Das Gleiche gelte für Personen, die nach Belgien reisen, nachdem sie sich in Luxemburg mehr als 48 Stunden aufgehalten haben. 

Auch auf die in einzelnen Regionen verhängte nächtliche Ausgangsperre bleibe zu achten, so das Außenministerium. „Pendler sind von jeglichen Regeln ausgenommen und können sich frei fortbewegen, solange der Aufenthalt in Luxemburg nicht mehr als 48 Stunden beträgt und die Ausgangssperre in Belgien respektiert wird.“

Deutschland

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt“, schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Website. Luxemburg sei „von Covid-19 vergleichsweise stark betroffen.“ Die Infektionszahlen befänden sich „weiterhin auf hohem Niveau“. Auf der offiziellen Seite des Amts steht: „Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.“

Dem luxemburgischen Außenministerium zufolge sollten Personen, die nach Deutschland einreisen möchten, daher Folgendes beachten: „Reisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, den Behörden ihre Ankunft bei der Einreise nach Deutschland elektronisch mitzuteilen, außer für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.“ Darüber hinaus gelte für Einreisende aus Risikogebieten eine generelle Test- und Quarantänepflicht. Für die Testpflicht würden laut Außenministerium einige Ausnahmen gelten, insbesondere für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden. Der Corona-Test dürfe bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, beziehungsweise dürfe nicht später als 48 Stunden nach der Einreise vorgenommen werden.

Die Länge der Quarantäne betrage zehn Tage, könne aber mittels eines zweiten negativen Corona-Tests früher beendet werden. „Dies ist frühestens ab dem 5. Tag der Quarantäne möglich“, schreibt das Außenministerium auf Anfrage des Tageblatt. Die Quarantänemaßnahmen fielen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Das Ministerium empfiehlt daher, sich auf den Internetseiten der Bundesländer zu informieren oder die jeweiligen Hotlines/Bürgertelefone zu kontaktieren. Laut Außenministerium sind in allen Bundesländern Deutschlands Ausnahmen für Berufspendler vorgesehen. Einige Bundesländer, darunter auch das Saarland und Rheinland-Pfalz, sähen zudem Ausnahmen für den kleinen Grenzverkehr vor – beziehungsweise für Menschen, die sich für weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.

Frankreich

Laut dem französischen Außenministerium sind „strenge Reisebeschränkungen notwendig, um die Ausbreitung der Epidemie weltweit zu verlangsamen“. Das schreibt das Ministerium auf seiner Website. Von internationalen Reisen – vom Ausland nach Frankreich und von Frankreich ins Ausland – rate es deutlich ab. Seit dem 24. Januar müssten dementsprechend Menschen über elf Jahre, die aus einem europäischen Land nach Frankreich einreisen möchten, einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test müsse weniger als 72 Stunden alt sein. Diese Maßnahme gelte jedoch nicht für Grenzgänger oder Passagiere, die auf dem Landweg (Straße und Schiene) ankommen. In anderen Worten: Die Testpflicht gilt nur für Menschen, die mit dem Flugzeug oder einem Boot einreisen.

„Eine weitere Bestimmung, auf die Luxemburger achten müssen, ist die Ausgangssperre in Frankreich“, schreibt das Luxemburger Außenministerium. Während der Ausgangssperre, die zwischen 18 und 6 Uhr in Kraft sei, seien eine Bescheinigung und ein triftiger Grund notwendig, um nach Frankreich einzureisen.

De soziale Fred
29. Januar 2021 - 17.10

Da fragte der EINE: Wo geht es hier zum Aufschwung? Antwortet der ANDERE: Da hinten, den Bach runter!

Jonnichen
28. Januar 2021 - 8.52

die EU-Politik mit ihren Verzweifelungsmassnahmen ist komplett gescheitert, ein unglaubliches Durcheinander mit Impfstoff,Pandemiebekämpfung,usw. immer mehr Unkompetenz, Betriebe werden ruiniert, all diese scharfen Lockdowns bringen immer mehr Probleme für EU-Bürger und Coronazahlen steigen trotzdem immer weiter,es stinkt bis zum Himmel mit all diesem politischen Misthaufen.

Grober J-P.
27. Januar 2021 - 9.57

Europa sieht aus wie ein Hühnerstall in dem der Fuchs herumschleicht und alle Hühner rennen umher ohne zu wissen was geschieht und die Göckelin hat keine Durchsicht.

churchill
27. Januar 2021 - 8.28

ech blaiwen einfach a mengem Land a kafen hai an.Brauch net an Frankreich-Belgien-Praisen ze goen. d'EU ass am Gaang d'Baach anzegoen.

Jean Muller
27. Januar 2021 - 1.30

Das war mal! Aktueller Beschluss beim EU-Gipfel zum Coronavirus: Grenzen für Privatleute schliessen; nur der Rubel darf rollen .... "Die Versorgungswege und Lieferketten sollen nicht unterbrochen werden, auch Berufspendler sollen weiterhin die Grenzen überqueren dürfen" [...] "Allerdings sollen jegliche Urlaubs- und Vergnügungsreisen sowie Verwandtenbesuche über die Grenzen hinweg möglichst unterbunden werden"