Asphalte (frz.: „bitumes“), bei denen es sich um Rückstände aus der Destillation von Erdöl handelt, enthalten eine Reihe toxischer Substanzen. Vor allem sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), von denen einige als krebserregend eingestuft sind. Bei ihrer Verarbeitung werden die Asphalte erhitzt und sondern gesundheitsschädliche Dämpfe ab.
Das Risiko für den Arbeiter entsteht einerseits durch das Einatmen eben dieser Dämpfe oder aber durch den Hautkontakt (perkutan) mit den giftigen Substanzen. Hautkontakt kann durch direkten Kontakt entstehen, aber auch durch verunreinigte Kleidung bzw. durch auf die Haut niedergehende Aerosole.
Asphalt ist nicht gleich Teer
In seiner Antwort auf die diesbezügliche parlamentarische Frage des CSV-Abgeordneten Marcel Oberweis verweist Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo allerdings darauf, dass Asphalte je nach Produkt nur sehr wenige oder überhaupt keine krebserregenden PAK enthalten würden. Anders verhalte es sich hingegen beim Teer (frz.: „goudron“). Teer könne bis zu 1.000 Mal mehr krebserregende Stoffe als die Asphalte enthalten.
Aus diesem Grund habe das internationale Krebsforschungszentrum CIRC („Centre international de la recherche sur le cancer“) im Gegensatz zum angesprochenen französischen Urteil bis dato keine Verbindung zwischen Asphaltdämpfen und verschiedenen Krebsarten herstellen können. Hieraus ergebe sich der Schluss, dass Asphalte nicht krebserregend seien.
Die Asphalte, die zum Beispiel im Straßenbau oder bei der Abdichtung von Gebäuden zum Einsatz kämen, würden aus diesem Grund auch zusehends in der Praxis den weitaus giftigeren Teer verdrängen.
Derzeit, präzisiert Di Bartolomeo, würden entsprechend dem Inventar von Risikoposten 51 luxemburgische Unternehmen mit insgesamt 642 Angestellten Teer verarbeiten, 47 Firmen mit 482 Beschäftigten benutzen bei ihrer Arbeit Asphalt.
Risiken sind bekannt
Die Risiken der verschiedenen Stoffe seien diesen Unternehmen auch hinlänglich bekannt, betont der Minister.
Er erinnert dann auch daran, dass entsprechend dem Arbeitsrecht der Arbeitgeber verantwortlich für die Gesundheit und die Sicherheit seiner Angestellten ist. Der Arbeitgeber muss dementsprechend alle nötigen Maßnahmen treffen, um seine Angestellten zu schützen. Diese Maßnahmen beinhalten sowohl die Prävention als auch die per Reglement geregelte Information und Ausbildung sowie die Schaffung einer speziellen Organisation und den Einsatz der nötigen Mittel.
Es gelte, sich so wenig wie möglich krebserregenden Substanzen auszusetzen, erklärt der Gesundheitsminister weiter. Jeder Kontakt mit der Haut sollte vermieden und jede Inhalation reduziert werden.
Technische Verbesserungen sowie die Einführung von Spezialausrüstungen zur kollektiven und individuellen Prävention seien hierzulande zur Risikominimierung ohnehin schon im Einsatz.
Zum Beispiel gelte es, in geschlossenen Räumen, wie z.B. in unterirdischen Parkhäusern, eine angepasste Ventilierung vorzusehen. Bei Straßenbauarbeiten, die in den allermeisten Fällen an der „frischen“ Luft durchgeführt würden, stelle sich dieses Problem nicht.
110 anstatt 160 Grad
Außerdem sei es mittlerweile gängige Praxis, dass Asphalte nur noch bei 110 Grad anstelle von 160 Grad gegossen würden – was eine Reduzierung der Dämpfe um einen Faktor vier bis acht bewirke, wie der Minister erklärt.
Außerdem weist Di Bartolomeo in seinem Schreiben darauf hin, dass bereits diverse schädliche Bestandteile, z.B. Lösungsmittel, durch alternative Produkte (wie z.B. Rapsöl) ersetzt werden konnten.
Zu einer effektiven Gesundheitsprävention gehört dann auch, dass die Arbeiter, die in Kontakt mit Asphalten oder Teer stehen, alle 24 Monate von dem zuständigen Gesundheitsdienst einer Kontrolle unterzogen werden.
Zwischen 2002 und 2011, schließt der Minister, habe die Vereinigung der Unfallversicherungen zwei Berufskrankheiten in diesem Zusammenhang anerkannt. Eine betraf einen Arbeiter, der hauptsächlich mit dem Anbringen von sogenannter Dachpappe beschäftigt war.
De Maart

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