Wenn der Beziehungsstreit ausartet

Wenn der Beziehungsstreit ausartet
(Julian Stratenschulte)

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Im Jahr 2014 gab es in Luxemburg mehr Fälle häuslicher Gewalt als im Jahr davor. Dennoch mussten weniger Täter die gemeinsame Wohnung verlassen. Eine Bilanz.

Insgesamt 876 Mal musste die Polizei im vergangenen Jahr eingreifen, weil ein Partner den anderen in der gemeinsamen Wohnung misshandelte. 2013 waren es 844 Fälle, 2012 waren es 801 Fälle. Das geht aus dem Bericht über häusliche Gewalt hervor, den Gleichstellungsministerin Lydia Mutsch am Mittwoch vorstellte. In den vergangenen zehn Jahren nahm die Zahl von Fällen häuslicher Gewalt stets zu. 2004 musste die Polizei 253 Mal eingreifen.

Bei den 876 Eingriffen der Polizei waren 62,4 Prozent der Opfer Frauen, 37,6 Prozent Männer (2013: 64,26 Prozent Frauen). Bei den Tätern waren im vergangenen Jahr 65,7 Prozent Männer und 35,74 Prozent Frauen.

Verletzungen und Todesdrohungen

2014 endeten 300 Fälle mit Verletzungen, die oftmals zum Krankenschein führten. Eine leichte Besserung gegenüber 2013: Hier waren es noch 312 Fälle mit Verletzungen. Auch die Anzahl an Todesdrohungen waren im vergangenen Jahr leicht rückläufig (53 statt 57).

Laut Gesetz muss der gewalttätige Partner die gemeinsame Wohnung verlassen. 2014 sprachen die Staatsanwälte von Luxemburg und Diekirch 327 derartige Wegweisungen aus. 289 Mal mussten Männer die gemeinsame Wohnung verlassen (94,39 Prozent). In 83,18 Prozent der Fälle war es zum Streit innerhalb einer Beziehung (oder Ex-Partnerschaft) gekommen.

Luxemburg hat sein Wegweisungsgesetz 2003 verabschiedet. Die Kernaussage ist, dass der Täter bzw. die Täterin die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Das Opfer bleibt. Während eines vom Staatsanwalt zu bestimmenden Zeitraums darf sich der Täter weder der Wohnung noch dem Opfer nähern.

Kinder und Gewalt

Häusliche Gewalt kann aber auch Gewalt zwischen einem Elternteil und dessen Nachwuchs sein. Von den 327 Wegweisungen war es 29 Mal ein Kind, das den Haushalt verlassen musste (2013: 28 Fälle von 357). Beim Begriff Kind handelt es sich nicht zwangsweise um einen Minderjährigen, sondern allgemein um den Nachwuchs, erläutert der Bericht. Umgedreht mussten 17 Mal Eltern weggewiesen werden, weil sie gegenüber ihrem Nachwuchs gewalttätig waren (2013: 15 Fälle).

Der Jahresbericht wird von einem Ausschuss erstellt, dem sowohl Vereinigungen zur Betreuung der Opfer als auch staatliche Stellen angehören. Seit Dezember 2013 ist auch die bisher einzige Vereinigung, die sich um die Täter kümmert, im Ausschuss vertreten.

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