Urteil wegen Krankheit verschoben

Urteil wegen Krankheit verschoben
(Tageblatt-Archiv/Hervé Montaigu)

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LUXEMBURG – Das Urteil im Luxair- Berufungsverfahren wird erst am 29. Januar verkündet, so die Justiz am Freitag. Grund ist ein Krankheitsfall im Richter-Kollegium.

Wie der Pressesprecher der Justiz, Henri Eipers, am Freitagmorgen gegenüber Tageblatt.lu bestätigte, wird die Urteilsverkündung beim Berufungsverfahren des Luxair-Prozesses nicht wie geplant am 15., sondern am 29. Januar stattfinden. Grund für die Verschiebung des Termins ist ein kranker Richter, so Henri Eipers.

Im Berufungsverfahren um den Absturz eines Luxair-Flugzeugs am 6. November 2002, bei dem 20 Menschen starben, geht es ausschließlich um die Entschädigung für acht Hinterbliebene. Dem Berufungsprozess war ein strafrechtliches Verfahren vorausgegangen. Am 27. März 2012 wurden vier ehemalige Mitarbeiter der Luxair wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vom Bezirksgericht Luxemburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden: Der Pilot der Unglücksmaschine erhielt eine Strafe von dreieinhalb Jahren, zwei ehemalige Flugzeugmechaniker von je zwei Jahren und ein früherer Technikleiter von eineinhalb Jahren. Drei Ex-Generaldirektoren wurden freigesprochen.