Trügerische soziale Selektivität

Trügerische soziale Selektivität
(dpa-Archiv)

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LUXEMBURG - Die „Chambre des salariés“ kritisiert die neuesten „chèque-service“-Regelungen. Die angekündigte soziale Selektivität sei trügerisch. Die Mittelklassen würden verstärkt belastet.

Nach der Desindexierung des Familienzulage und der Abschaffung des Kindergeldes seien die neuen Tarife für die „chèques-services“ eine weitere Verschlechterung der Sozialtransfers für Familien der mittleren Einkommensklassen. Eine richtige soziale Selektivität hingegen dürfe nicht diese Klasse belasten, sondern die wohlhabenderen Schichten stärker finanziell beteiligen.

Alles in allem werde der Staat acht Millionen Euro durch die Maßnahmen einsparen. Die CSL bedauert jedoch, dass die Regierung keine Zahlen darüber veröffentlichte, wie viele Haushalte von den Neuregelungen betroffen seien.

Die wichtigsten Neuregelungen

Für die Haushalte, deren Einkommen zwischen 3,5 und 4 Mal den Mindestlohn liegt, beträgt die Preissteigerung 0,5 Euro (pro Stunde), für die Haushalte der darüber liegenden Einkommenskategorie (über 4 Mal den sozialen Mindestlohn) beträgt das Eigenbeteiligungsplus einen Euro. Für die Haushalte mit einem Einkommen, das unter der 3,5-mal-Mindestlohn-Marke liegt, bleiben die Betreuungspreise unverändert. Dies gilt auch für die Essenspreise. Alle anderen Haushalte müssen seit Montag einen (bei einem Einkommen zwischen 3,5 und 4 Mal den Mindestlohn) bzw. 2,5 Euro (über 4 Mal den Mindestlohn) mehr pro Hauptmahlzeit zahlen. Wobei die Preissteigerung beim Essen lediglich die Kinder im schulpflichtigen Alter betrifft. Ein Kind gilt als schulpflichtig, wenn es sein fünftes Lebensjahr vollendet hat zum 1. September, der auf die Ausstellung oder die Verlängerung der Dienstleistungsscheck-Karte folgt.

Mit dem neuen Reglement senkt der Staat auch seine maximale finanzielle Beteiligung an allen Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen mit kommerzieller Ausrichtung. Dies bedeutet, dass alle nicht konventionierten Tagesstätten, Krippen und Horte seit dem 3. September nur noch mit 6 Euro pro Stunde und nicht wie bisher mit 7,5 Euro unterstützt werden. Diese Maßnahme betrifft dann auch alle Einkommenskategorien.

Automatische Anpassung

Schließlich werden mit der Neuregelung die Kinder, die aus einem Haushalt stammen, dessen Einkommen dem Mindestlohn entspricht, mit den Kindern gleichgestellt, die dem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Was bedeutet, dass die Zahl der kostenlosen Betreuungsstunden für Letztgenannte von 15 auf 25 pro Woche angehoben wird.

Alle neuen Tarife gelten für alle laufenden Verträge und werden automatisch angewandt.