Teilerfolg für Erdogan gegen Böhmermann

Teilerfolg für Erdogan gegen Böhmermann
(Tageblatt-Archiv)

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Der frühere Entscheid des Landgerichts wurde am Freitag bestätigt. Strittige Passagen der Schmähkritik an Erdogan darf Böhmermann damit nicht wiederholen.

Im Rechtsstreit über das Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan einen Teilerfolg verbucht. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg untersagte dem Fernsehjournalisten am Freitag, bestimmte Passagen seiner als „Schmähkritik“ bezeichneten Satire zu wiederholen.

Bei anderen Textpassagen befand das Gericht, dass Erdogan diese aufgrund seiner Stellung als Staatspräsident und angesichts der Politik hinsichtlich seiner Kritiker hinnehmen müsse.

Ehrverletzung

Mit dem Urteil hielt die Zivilkammer an ihrer Entscheidung vom Mai 2016 fest, in der sie per Eilentscheid bereits die Wiederholung großer Teile des Gedichts untersagt hatte, das Böhmermann in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte.

Bei der Abwägung zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit auf der einen und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite hatte das Gericht befunden, Böhmermanns Satire überschreite die Grenze zur Ehrverletzung.