/ Schluss mit Geoblocking

(AFP/Ryan Anson)
In Kraft tritt sie neun Monate nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt – also Anfang kommenden Jahres. Bislang verhinderten auf einzelne Länder beschränkte Lizenzrechte – das sogenannte Geoblocking – vielfach die Nutzung der im Heimatland abonnierten Internetdienste.
Die Neuregelung sieht vor, dass Nutzer künftig im Urlaub, auf Dienstreisen oder bei Studienaufenthalten im EU-Ausland ihre kostenpflichtigen Abonnements ohne Einschränkung nutzen können. Die Verordnung gilt zwar nur für kostenpflichtige Abonnements, dürfte aber auch Auswirkungen auf Gratis-Angebote haben: Sendern mit Online-Mediatheken steht es frei, ihre Auswahl Verbrauchern ebenfalls im Ausland zugänglich zu machen.
Kontrollmechanismus
Der Kompromiss, auf den sich Unterhändler von EU-Kommission, der Mitgliedstaaten und des Parlaments nach langen Verhandlungen im Februar geeinigt hatten, sieht auch einen Kontrollmechanismus zur Vermeidung von Missbrauch vor. Dazu könnten etwa Bezahl- und Steuerdaten, Post- und IP-Adresse benutzt werden. Anbieter können zwei von zehn Prüfkriterien wählen, um eine übermäßige Nutzung ihrer Dienste von Kunden zu verhindern. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Verbraucher in einem EU-Land mit niedrigeren Preisen ein Abonnement bezahlen, den Dienst aber in ihrem Heimatland nutzen.
Eine zeitliche Einschränkung für die zulässige Auslandsnutzung ist in der Verordnung jedoch nicht enthalten.
Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissar Andrus Ansip begrüßte das Votum. Rund 20 Prozent der europäischen Bürger hielten sich mindestens an zehn Tagen im Jahr im EU-Ausland auf. Künftig könnten sie dann weiterhin ihre bezahlten Internetdienste nutzen. Nach Angaben der EU-Kommission verwenden derzeit 49 Prozent der Internetnutzer Streamingdienste.
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