Laut einer am Freitag im Amtsblatt des Landes veröffentlichten Entscheidung werden die Werke nicht als Kulturerbe eingestuft und dürfen damit außer Landes gebracht und verkauft werden. Die Kunstwerke des spanischen Malers stammen aus dem Besitz der Bank BPN, die 2008 nach hohen Verlusten verstaatlicht worden war. Im Juni war ihre Versteigerung beim Londoner Auktionshaus Christie’s nach der Entscheidung eines Lissaboner Gerichts gestoppt worden.
Christie’s hatte den Wert der Sammlung mit mehr als 30 Millionen Pfund (36,4 Millionen) beziffert. Zu der Kollektion gehört auch das Gemälde „Frauen mit Vögeln“, dessen Wert vom Auktionshaus Christie’s auf bis zu 8,4 Millionen Euro geschätzt wird. Nach den Worten des Auktionshauses handelt es sich um eine der „umfassendsten und eindrucksvollsten Sammlungen“ des spanischen Künstlers, die jemals zur Versteigerung angeboten wurden.
Die Regierung in Portugal hatte den umstrittenen Verkauf der staatlichen Sammlung unter Verweis auf den knappen Staatshaushalt gegen Kritik verteidigt. Das Land hatte sich 2011 im Gegenzug für eine internationale Finanzhilfe in Höhe von 78 Milliarden Euro zu einem strikten Sparkurs verpflichtet.
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