/ Parkhausschütze muss vor Gericht

(Tageblatt Archiv )
Das berichtet der Trierische Volksfreund. Dem Mann werden Verstöße gegen das Waffengesetz sowie zwei Fälle des Diebstahls mit Waffen zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.
Der Angeschuldigte ist nach dem Ergebnis der von der Kriminalpolizei Trier geführten Ermittlungen hinreichend verdächtig, in drei Fällen zwischen November und Dezember 2016 im Stadtgebiet von Trier eine Schreckschusswaffe mitgeführt zu haben, ohne Inhaber des dafür erforderlichen sogenannten „kleinen Waffenscheins“ zu sein.
Großeinsatz der Polizei ausgelöst
In einem Fall soll er im November 2016 im Bereich Herzogenbuscher Straße/Paulinstraße zweimal mit der Waffe geschossen haben, weil er sich durch eine unbekannte Person provoziert fühlte. Am 14. Dezember 2016 soll er sich gegen Mittag mit der Schreckschusswaffe in das Kaufhof-Parkhaus in Trier begeben und dort aus nicht geklärten Gründen mindestens zwei Schüsse abgegeben haben.
Die Schüsse, die von mehreren Passanten gehört wurden, lösten einen Großeinsatz der Polizei im Stadtgebiet von Trier aus. Der Angeschuldigte ist weiter hinreichend verdächtig, sich am späten Nachmittag des gleichen Tages in einen Supermarkt im Alleencenter in Trier begeben zu haben, wobei er die Schreckschusspistole sowie ein nach dem Waffengesetz verbotenes Butterflymesser mit sich führte. Dort soll er eine Packung Proteinpulver entwendet haben.
Diebstahl mit Waffen
Wenig später begab er sich in einen ebenfalls im Alleencenter gelegenen Elektronik-Fachmarkt. Dort soll er den Verkaufsauslagen zwei X-Box Spiele entnommen und diese in seine Jacke eingesteckt haben. Da er auch hier die Schreckschusswaffe und das Butterflymesser mit sich führte, besteht gegen ihn der hinreichende Tatverdacht des Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen. Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, bei einem Festivalbesuch in Köln einen nach dem Waffengesetz verbotenen Schlagring mitgeführt zu haben.
Das Amtsgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklagte und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 14. Dezember 2016 in Untersuchungshaft.
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