Mit 14 Goldbarren unterwegs

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14 Goldbarren haben französische Zöllner von Thionville unweit der Grenze in einem Wagen gefunden, der aus Luxemburg kam.

Vierzehn Kilogramm Gold hatten die Insassen im Auto, als sie von französischen Zöllnern am 17. März angehalten wurden. Sieben der insgesamt vierzehn Goldbarren fanden die Zöllner unter dem Fahrersitz, so die französische Zollbehörde am Donnerstag. Sieben weitere hatten die zwei PKW-Insassen in einer Reisetasche gesteckt. Der Wert der 14 Goldbarren beläuft sich auf rund 441.000 Euro.

Die Besitzerin des Vermögens, eine französische Staatsbürgerin, teilte den Zöllnern mit, dass sie dem Fiskus nichts von ihrem Schatz erzählt habe. Beim Grenzübergang müssen Wertgegenstände, Wertpapiere im Wert von über 10.000 Euro sowie entsprechend hohe Geldbeträge gemeldet werden, so der Zoll. Eine Zuwiderhandlung wird als Straftat geahndet. Die Regel soll der Bekämpfung der Geldwäsche dienen, so die französischen Behörden.

Die Goldbarren wurden bis auf weiteres beschlagnahmt. 2013 hat der französische Zoll Geldmittel in Höhe von 132 Millionen Euro beschlagnahmt.

Anmeldepflicht auch in Luxemburg

Auch in Luxemburg muss der Import bzw. der Export von Barmitteln über 10.000 Euro dem Zoll gemeldet werden, so der Sprecher der Zollverwaltung Nico Düsseldorf. Regelmäßig würden Kontrollen im Umfeld des Flughafens durchgeführt. Die Behörden begrenzen sich dabei entsprechend der europäischen Gesetzgebung auf die Kontrolle von Barmittel.

Höhere Geldbeträge können in jedem Zollbüro gemeldet werden. Damit hat es sich. Die Höhe der Barmittel interessiert nicht, da in der Regel Belege für die Herkunft der Mittel vorgelegt werden können.