Bereits am vergangenen Freitag hatte der großherzogliche Hof die Auflösung der Abgeordnetenkammer angekündigt. Das offizielle Dekret wurde am Mittwoch im Memorial B veröffentlicht. Das Dokument besagt, dass die „Chambre des Députés“ zum 7. Oktober 2013 aufgelöst wird und Neuwahlen am 20. Oktober stattfinden.
Laut großherzoglicher Verordnung werden im Falle einer Parlamentsauflösung die Wählerlisten am Freitag, welcher der Memorial-Veröffentlichung der Auflösung folgt, zur Einsicht geöffnet. Konkret wäre dies der 26. Juli. Vom 86. (26. Juli) bis zum 79. Tag (2. August) vor der Wahl, werden diese Listen den Bürgern zugänglich gemacht. Diesen steht sieben Tage lang das Recht zu, Beschwerde gegen etwaige Unregelmäßigkeiten auf den Listen einzureichen. Die Parteien haben ihrerseits maximal bis zu 60 Tagen (20. August) vor dem Wahltermin Zeit, ihre Kandidaten zu bestimmen und anzumelden.
Briefwahl
Gewählt werden kann auch per Briefwahl. Die Teilnahme ist an einige Bedingungen geknüpft:
– Mitbürger, die das 75. Lebensjahr vollendet haben;
– sich aus ordnungsgemäß belegten beruflichen oder persönlichen Gründen unmöglich persönlich in das jeweilige Wahllokal begeben können;
– im Ausland wohnen.
Jeder Wähler, der die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nimmt, muss zuvor in den Wählerverzeichnissen eingetragen sein. Der Antrag muss dem Bürgermeister und Schöffenrat frühestens 10 Wochen und nicht später als 30 Tage vor dem Wahltag vorliegen, da der Anspruch ansonsten erlischt. Konkret heißt dies, dass der Briefwahl-Antrag zwischen dem 12. August und dem 20. September eingereicht werden muss.
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