Vorerst kein Militärgericht

Vorerst kein Militärgericht

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Bombenleger waren stets gut informiert. Das ergaben die bisherigen Ermittlungen. Stammte das Wissen aus Gendarmerie-Kreisen? Doch ist ein Zivilgericht überhaupt für Attentate gegen sicherheitsrelevante Einrichtungen zuständig?

Mit dem Anschlag auf das Haus des damaligen Gendarmerie-Chefs Colonel Wagner am 25. März 1986 ging die Attentatsserie in Luxemburg zu Ende. Seit 1984 hatten die Bommeleeër das Land in Atem gehalten und ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Ordnungskräften getrieben.

Die Täter verfügten über umfangreiches Insiderwissen. Das wurde in den vergangenen Prozesstagen offensichtlich. Immer wieder führt die Spur zur damaligen Gendarmerie insbesondere zur Spezialeinheit Brigade mobile. Ihr gehörten auch die beiden Angeklagten Jos Wilmes und Marc Scheer an.

Unterstehen die beiden aber dem zivilen Strafrecht oder muss die Affäre vor einem Militärgericht verhandelt werden? Die Frage hatte Gerichtspräsidentin Sylvie Conter vergangene Woche aufgeworfen. Das militärische Strafrecht befasst sich mit Verfehlungen von Armeeangehörigen und Mitgliedern der Ordnungskräfte. Geahndet werden unter anderem Sabotageakte. Und als solche könnten der Anschlag auf Findel auf das Flugleitsystem, das Attentat in den Kasematten, wo Telefonleitungen zerstört worden und die Zerstörung der Gasleitung in Hollerich gewertet werden.

Prozess wird fortgesetzt

Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Fortsetzung des Prozesses vor einem Zivilgericht. Verteidiger Gaston Vogel sieht seinerseits klar die Verantwortung beim Militärgericht. Ein Großteil der Anschläge falle unter Nationale Sicherheit und somit unter Militärgesetzgebung.

Zur einer Entscheidung kann sich das Gericht am Montag jedoch nicht durchringen. Man wolle erst das ganze Dossier vor Gericht aufarbeiten, bevor eine Entscheidung getroffen wird, heißt es.

Als letzte Tat der Bommeleeër gilt der Sprengstoffanschlag auf das Haus von Colonel Wagner, damaliger Gendarmeriechef. Dazu lieferte Ermittler Carlo Klein weitere Details. Kurz vor der Detonation war Bombenalarm in Monnerich ausgelöst worden. Sollten Polizeikräfte kurz vor dem Anschlag anderwärtig gebunden werden?

Die Motive

Erneut kamen die vermeintlichen Motive der Attentäter zur Sprache. Laut Analyse des deutschen Bundeskrimnalamtes BKA hatten die Attentäter kein ideologisches Motiv. Das BKA geht von einem nicht-terroristischen Hintergrund. Auch das FBI spricht den Tätern einen ideologischen oder finanziellen Beweggrund ab. Aussagen, die Me Gaston Vogel empören. Zwischen 1984 und 1986 sei bewusst Terror ausgeübt worden, um für Unsicherheit zu sorgen. so der Rechtsanwalt.

Für Ermittler Klein ist indes klar: Aus Sicht der Ermittlungen kamen die Täter aus Polizeikreise. Dafür spreche das Insiderwissen. Ein Außenstehender hätte niemals über solches Wissen verfügen können.

Am Montag fand der 41. Verhandlungstag statt. Ursprünglich war die Prozessdauer auf 40 Tage festgelegt worden. In der Zwischenzeit wurden weitere Termine bis zur Sommerpause eingeplant. Doch auch das dürfte kaum reichen.