Von Freiwilligkeit und „sicheren Staaten“

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Das Luxemburger Außenministerium stellt die Eckdaten und die Prozeduren der Asylpolitik vor. Sie wird das Land in diesem Jahr 27 Millionen und 2016 45 Millionen Euro kosten.

Angesichts der steigenden Anzahl an Asylbewerbern, die ihren Antrag in Luxemburg stellen, und der parallel dazu entstandenen Solidaritätswelle in der Bevölkerung hat sich die Regierung unter anderem zu der Asylprozedur, den damit verbundenen Kosten und der sozialen Initiative der Bürger geäußert.

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser hebt Außenminister Jean Asselborn zunächst hervor, dass die Unterbringung und die Betreuung der Flüchtlinge vom Staat übernommen werden.

Die Kosten steigen

In diesem Kontext spricht Asselborn von einem Kostenpunkt von 27 Millionen Euro für das Jahr 2015 und von 45 Millionen Euro für das kommende Jahr. Da die Kosten steigen, weil die Anzahl der Asylanträge stetig zunimmt, will die Regierung schnellstmöglich politische und Wirtschaftsflüchtlinge unterscheiden können, um Letztere zügig abzuschieben.

Aus diesem Grund wurde die „procédure accélérée“ eingeführt, die es ermöglicht, verschiedene Asylanträge schneller zu bearbeiten. Hiervon sind Asylbewerber aus der Liste der sogenannten „sicheren Staaten“ besonders betroffen.

Unter diese Kategorie fallen beispielsweise die Balkanstaaten. Ob diese Liste noch ausgeweitet wird, ist allerdings noch offen. In diesem Jahr haben insgesamt 589 Asylbewerber, die keinen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten haben, Luxemburg wieder verlassen. 462 Personen haben dies freiwillig getan, 127 Asylbewerber wurden zur Rückkehr gezwungen.

Kürzere Prozeduren

Laut Asselborn will die Regierung zudem die Dauer der Asylprozedur verkürzen. Im neuen Asylgesetz wird die maximal vorgesehene Zeit für die Bearbeitung eines Asylantrags auf sechs Monate festgesetzt. Der Außenminister weist darauf hin, dass die Regierung beschlossen hat, den zuständigen Verwaltungen mehr Personal zur Verfügung zu stellen, um dieses Zeitfenster einhalten zu können.

Asselborn geht in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Kartheiser auch auf die Solidaritätswelle innerhalb der Bevölkerung ein. Der LSAP-Politiker hebt hervor, dass „die private Unterbringung von Flüchtlingen und jede soziale Initiative der Bürger auf freiwilliger Basis beruht“. Der Staat habe nicht vor, die Bürger zu verpflichten, sich für die Flüchtlinge zu engagieren.

Letztlich nennt Asselborn noch einige Zahlen bezüglich der Asylanträge im Großherzogtum. Aktuell sind 2.270 Asylbewerber in Einrichtungen des Integrationsamtes OLAI untergebracht. Hiervon haben in etwa 600 Personen den offiziellen Flüchtlingsstatus nicht erhalten. Sie konnten allerdings aus verschiedenen Ursachen noch nicht abgeschoben werden. So bleiben einige Asylbewerber aus gesundheitlichen Gründen vorerst im Großherzogtum.

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