Die Staatsanwaltschaft will den offenen Brief von Gaston Vogel über eine angeblich bandenmäßig organisierte Bettelei in der Hauptstadt auf fremdenfeindlichen Inhalt untersuchen (Link). Das hat die Staatsanwaltschaft am Samstag angekündigt. In seinem Brief an die hauptstädtische Bürgermeisterin Lydie Polfer hatte Vogel von „Abschaum“ und von Rumänien als Herkunftsland besagter Bettler gesprochen.
Sein Schreiben verstoße keinesfalls gegen den Artikel des Strafgesetzbuches, den der Staatsanwalt in seiner Mitteilung von Samstag nennt. Es handelt sich dabei um Artikel 457-1 über die Verbreitung fremdenfeindlicher Aussagen. Vogel weist erneut jeglichen Verdacht auf Fremdenfeindlichkeit oder diskriminierende Aussagen von sich.
Sein Brief hatte nur ein Ziel, schreibt er am Montag: Die kriminelle Bettelei anprangern, die von Gaunern orchestriert wird, die irgendwo im grenznahen Frankreich angesiedelt sind. Vogel nennt dabei insbesondere Mont-Saint-Martin. Hunderte Personen würden auf die Stadt losgelassen. Sie würden Passanten belästigen, sie beschimpfen, wenn man ihnen nichts gebe. Nichts werde dagegen unternommen, so Vogels Vorwurf.
Elementares Bürgerrecht genutzt
Mit seinem Schreiben habe er nur von seinem elementaren Bürgerrecht Gebrauch gemacht: Seine Meinung über einen sich täglich wiederholenden Skandal zu äußern. „Wem soll der Prozess gemacht werden? Jenen, die tatenlos dieser Kriminalität zuschauen oder jenen die sie anprangern?“, so Vogel.
Dem Schreiben der Staatsanwaltschaft von Samstag war eine Stellungnahme der ehemaligen Richterin Marguerite Biermann im Tageblatt (Link) vorausgegangen. Darin hatte sie der Justiz vorgeworfen, wegen seines Bekanntheitsgrads nichts gegen Vogel unternehmen zu wollen. Vogel selbst bezeichnete Biermanns Text als „perfid“ und als Pamphlet. Darin flehe sie den Staatsanwalt sozusagen an, ein Ermittlungsverfahren gegen ihren „alten Feind Vogel“ zu eröffnen. (lmo)
Das Originalschreiben von Me Gaston Vogel an den Staatsanwalt (Link)
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